Santa-R Schiffe – Maritim Invest – Zahlungsaufforderung nach Verkauf

Hinweis

Stand: 23.01.2018

Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“:

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“ mbH & Co. KG (im Folgenden:“Santa-R Schiffe“) seitens des Insolvenzverwalters Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick mit Schreiben vom 03.01.2018 eine Zahlungsaufforderung zur Rückzahlung von Ausschüttungen erhielten.

Verkauf der Beteiligung:

Von dieser Zahlungsaufforderung sind jetzt auch solche Anleger betroffen, die ihre Beteiligung an der „Santa-R Schiffe“ bereits vor Jahren – u.a. an die Maritim Invest – verkauft hatten.

Schreiben der Maritim Invest:

Diese erhielten nun Post seitens der Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH, da deren Gesellschaften, die die Beteiligungen an der „Santa-R Schiffe“ in der Vergangenheit aufgekauft hatten, jetzt ebenfalls seitens des Insolvenzverwalters hinsichtlich einer Haftung aus §§ 172 Abs. IV, 171 HGB in Anspruch genommen werde. Deshalb fordert die Maritim Invest die ursprünglich an der „Santa-R Schiffe“ beteiligten Anleger, von denen die Beteiligungsgesellschaften die Beteiligung aufgekauft hatten, auf, die Beteiligungsgesellschaften der Maritim Invest gegenüber dem Insolvenzverwalter freizustellen bzw. den behaupteten Auszahlungsbetrag an den Insolvenzverwalter bis zum 31.01.2018 zu zahlen.

Zweitmarkt – Schiffsfonds-Gesellschaften:

Bislang nachvollziehbar ist, dass diverse Maritim Invest Beteiligungsgesellschaften – u.a. die Sechste, Siebte, Achte, Neunte, Zehnte, Elfte, Dreizehnte, Sechzehnte, Achtzehnte – ebenso wie andere sog. „Zweitmarkt-Schiffsfonds-Gesellschaften“ – u.a. HTB Hanseatische Schiffsfonds, MCE-Fonds – Kommandit-Anteile an der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“ mbH & Co. KG erworben hatten.

Bewertung der Zahlungsaufforderung:

Ob jedoch die Anleger, die Ihre Beteiligungen in der Vergangenheit verkauft hatten, noch heute für frühere Auszahlungen der Fondsgesellschaft einstehen müssen, hängt von der Bewertung im Einzelfall ab.
Zum einen ist entscheidend, was hierzu im „Kaufvertrag“, mit dem sie ihre Beteiligung an die sog. „Zweitmarkt-Schiffsfonds-Gesellschaft“ – z.B. der Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft – verkauft hatten, geregelt ist.
Zum anderen kommt es darauf an, wer wann welche Auszahlungen erhalten hat und was im Handelsregister eingetragen ist.
Letztlich stellt sich aber auch die Frage, ob dem Insolvenzverwalter überhaupt ein Zahlungsanspruch auf Einlagenrückgewähr zusteht.

Ausschüttungsrückforderung durch den Insolvenzverwalter:

Im Zusammenhang mit den Zahlungsaufforderungen in Sachen „Santa-R Schiffe“ hatten wir bereits berichtet, dass ein Insolvenzverwalter solche an die als (mittelbare) Kommanditisten beteiligten Anleger ausgezahlten Ausschüttungen/Entnahmen nicht per se zurückfordern kann, sondern dass hierfür verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Zahlungsaufforderung durch Insolvenzverwalter), hinsichtlich denen wir bereits erhebliche Zweifel geäußert hatten.

Prüfung im Einzelfall:

Aufgrund der vielen zu beachteten Aspekte ist eine Einzelfallprüfung unerlässlich.
Die Anleger die Ihre Beteiligungen an der „Santa-R Schiffe“ verkauft hatten, sollten sich daher weder seitens des Aufkäufers des Fondsanteils – sog. „Zweitmarkt-Schiffsfonds-Gesellschaft“, wie z.B. die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaften – noch seitens des Insolvenzverwalters durch die kurzen Fristsetzungen unter Druck setzen lassen und der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachkommen.

Hilfestellung – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.