Erstberatung – bundesweit

Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Dafür berechnen wir grundsätzlich nur eine Pauschale in Höhe von 190 Euro zzgl. USt. und gesetzlicher Auslagenpauschale (7002 VV RVG).

Warum ist die Erstberatung nicht gratis?

Selbst wenn es durch ein- und denselben Vorgang eine Vielzahl Geschädigter gibt: Pauschalaussagen ohne fundierte Betrachtung Ihrer ganz persönlichen Umstände helfen Ihnen nicht weiter.

Vielmehr befassen wir uns mit den Informationen und Angaben, die Sie uns überlassen; wir recherchieren, wägen Chancen und Risiken ab und entwickeln daraus unsere Empfehlung an Sie.

Dies erfordert Zeit und hat einen Gegenwert für Sie:

Sie bekommen eine fundierte und unabhängige Entscheidungsgrundlage

  • Sie erhalten unsere schriftliche Einschätzung der Erfolgschancen und Risiken, jeweils mit Begründung.
  • Sie erhalten unsere schriftliche Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise.
  • Besteht erkennbar keine Aussicht auf Erfolg, raten wir von weiteren rechtlichen Schritten ab.
  • Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung der Kosten, die Ihnen außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich entstehen können.
  • Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Deckungsanfrage für Sie.
  • Und selbstverständlich entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, wenn Sie nach dieser Erstberatung von einem weiteren Mandat absehen.

Wir sind für Sie da – bundesweit

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

16.07.2018

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