Fonds
Fonds werden Anlegern mit verschiedenen Investitionsausrichtungen – z.B. als Flugzeugfonds, Immobilienfonds, Leasingfonds, Lebensversicherungsfonds, Medien-/Filmfonds, Private-Equity-Fonds, Schiffsfonds, Umweltfonds – und mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungsformen als Kapitalanlage angeboten.
Deshalb muss im Hinblick auf die Bewertung solcher Fonds in vielfältiger Weise differenziert werden.
Zunächst ist zwischen sog. Offenen Fonds und sog. Geschlossenen Fonds zu unterscheiden.
Ein sog. Offener Fonds wird als „offen“ bezeichnet, weil Anleger die Fondsanteile in der Regel jederzeit kaufen und verkaufen können. Offene Immobilienfonds investieren zumeist in gewerblich genutzte Gebäude und Grundstücke sowie begrenzt in Zinspapiere.
Weiter verbreitet sind sog. Geschlossene Fonds. Hier handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die „geschlossen“ werden, wenn das angepeilte Kapital eingesammelt wurde. Das heißt, es können dann keine neuen Anleger mehr beitreten. In der Regel haben solche Fonds eine lange Laufzeit von ca. 10 – 25 Jahren. Hinzu kommt, dass solche Fondsanteile nur eingeschränkt handelbar, also nicht sehr fungibel sind, weil es keinen gut funktionierenden Zweitmarkt gibt.
Die Fondsanleger solcher Geschlossenen Fonds sind Mitunternehmer, die an den Gewinnen, aber auch an den Verlusten der Fondsgesellschaft beteiligt sind. Ihre Risiken sind u.a. von der Rechtsform des Fonds abhängig.
Die meisten Geschlossenen Fonds sind als Kommanditgesellschaft (KG) bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG ausgestaltet. Eine Kommanditgesellschaft besteht aus Komplementären und Kommanditisten. Kapital-Anleger beteiligen sich an solchen Fonds-KGs regelmäßig als Kommanditisten, entweder unmittelbar oder mittelbar über eine Treuhandhänderin. Sie haften mit ihrer Einlage. Zu beachten ist hierbei auch, dass sie gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft unter Umständen wieder zurückzahlen müssen.
Noch riskanter ist die Ausgestaltung eines Geschlossenen Fonds als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Beteiligte Anleger haften hier nicht nur mit ihrer gezeichneten Einlage, sondern als Gesamtschuldner auch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Fondsgesellschaft.
Da hier noch zahlreiche weitere Aspekte zu berücksichtigen sind, kann die Frage, welche Risiken für den Anleger im Einzelfall bestehen, erst nach konkreter Prüfung des jeweiligen Fonds beantwortet werden.
Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater nicht hinreichend über die Risiken solcher Beteiligungsmodelle aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Von obigen Fondskonstruktionen zu unterscheiden sind u.a. Aktienfonds.
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