Fonds

Fonds werden Anlegern mit verschiedenen Investitionsausrichtungen – z.B. als Flugzeugfonds, Immobilienfonds, Leasingfonds, Lebensversicherungsfonds, Medien-/Filmfonds, Private-Equity-Fonds, Schiffsfonds, Umweltfonds – und mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungsformen als Kapitalanlage angeboten.

Deshalb muss im Hinblick auf die Bewertung solcher Fonds in vielfältiger Weise differenziert werden.

Zunächst ist zwischen sog. Offenen Fonds und sog. Geschlossenen Fonds zu unterscheiden.

Ein sog. Offener Fonds wird als „offen“ bezeichnet, weil Anleger die Fondsanteile in der Regel jederzeit kaufen und verkaufen können. Offene Immobilienfonds investieren zumeist in gewerblich genutzte Gebäude und Grundstücke sowie begrenzt in Zinspapiere.

Weiter verbreitet sind sog. Geschlossene Fonds. Hier handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die „geschlossen“ werden, wenn das angepeilte Kapital eingesammelt wurde. Das heißt, es können dann keine neuen Anleger mehr beitreten. In der Regel haben solche Fonds eine lange Laufzeit von ca. 10 – 25 Jahren. Hinzu kommt, dass solche Fondsanteile nur eingeschränkt handelbar, also nicht sehr fungibel sind, weil es keinen gut funktionierenden Zweitmarkt gibt.

Die Fondsanleger solcher Geschlossenen Fonds sind Mitunternehmer, die an den Gewinnen, aber auch an den Verlusten der Fondsgesellschaft beteiligt sind. Ihre Risiken sind u.a. von der Rechtsform des Fonds abhängig.

Die meisten Geschlossenen Fonds sind als Kommanditgesellschaft (KG) bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG ausgestaltet. Eine Kommanditgesellschaft besteht aus Komplementären und Kommanditisten. Kapital-Anleger beteiligen sich an solchen Fonds-KGs regelmäßig als Kommanditisten, entweder unmittelbar oder mittelbar über eine Treuhandhänderin. Sie haften mit ihrer Einlage. Zu beachten ist hierbei auch, dass sie gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft unter Umständen wieder zurückzahlen müssen.

Noch riskanter ist die Ausgestaltung eines Geschlossenen Fonds als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Beteiligte Anleger haften hier nicht nur mit ihrer gezeichneten Einlage, sondern als Gesamtschuldner auch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Fondsgesellschaft.

Da hier noch zahlreiche weitere Aspekte zu berücksichtigen sind, kann die Frage, welche Risiken für den Anleger im Einzelfall bestehen, erst nach konkreter Prüfung des jeweiligen Fonds beantwortet werden.

Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater nicht hinreichend über die Risiken solcher Beteiligungsmodelle aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Von obigen Fondskonstruktionen zu unterscheiden sind u.a. Aktienfonds.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Unsere Rechtsgebiete im Bereich Fonds

Flugzeugfonds

Flugzeugfonds-Risiken prüfen lassen. Erstberatung verfügbar.

Immobilienfonds

Anlagemöglichkeit: Immobilienfonds Risiken und Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen

Leasingfonds

Leasingfonds verstehen: Anlegerpotenzial evaluieren, Risiko minimieren.

Lebensversicherungsfonds

Investition in Lebensversicherungsfonds: Chancen und Risiken abwägen.

Medien-/Filmfonds

Medienfonds verstehen: Entscheidungssicherheit für Anleger.

Private Equity Fonds

Investition in Private Equity: Risikofaktoren transparent betrachten.

Schiffsfonds

Erstberatung zu Schiffsfonds: Informieren Sie sich vor der Beteiligung.

Solarenergiefonds

Solarenergiefonds: Chancen prüfen – Sicherheit durch unsere Erstberatung.

Nachhaltige Fonds (ESG) - Umweltfonds

Entdecken Sie, wie Umweltfonds Ihre Investitionen nachhaltig gestalten können und welche Risiken bestehen.

Aktuelle Fälle

Jun 21 2024

SHB – BusinessPark Stuttgart – Stundung – Insolvenz?

Apr 09 2024

IFK Sachwertfonds kündigen – fälliger Zahlungsanspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben?

Dez 02 2022

Reefer-Flottenfonds – Schreiben Münzel Böhm – Insolvenzverwalter Diepenbroick – Zahlungsaufforderung mit Verjährungsverzichtserklärung

Jun 02 2022

DWS – Fonds – Greenwashing – ESG – Schadensersatz – Nachhaltigkeit

Mai 18 2022

IFK Sachwertfonds – Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2021 – Erfahrungen – Kündigen – Schadensersatz

Apr 14 2022

MS San Pedro – Insolvenzverwalter Bünning – Schultze & Braun – Aufforderung zur Rückzahlung von Ausschüttungen

Apr 14 2022

MS San Antonio – Insolvenzverwalter Bünning – Schultze & Braun – Aufforderung zur Rückzahlung von Ausschüttungen

Feb 18 2022

Eyrene Transcon – Insolvenzverwalter Undritz – White & Case Rechtsanwälte – Aufforderung zur Rückzahlung von Ausschüttungen

Feb 11 2022

Green City AG – Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bierbach

Jan 25 2022

Green City AG – Insolvenz – Anleihen – Fonds – Genussrechte – Schuldverschreibungen

Nov 29 2021

Hansa Centurion – Insolvenzverwalter Undritz – White & Case Rechtsanwälte – Aufforderung zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen

Okt 13 2021

FHH Fonds Nr. 9 – MS Cimbria – Insolvenzverwalter Penzlin – Rückforderung von Ausschüttungen

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.