Online-Banking

Online-Banking – E-Banking – Mobile-Banking:

Unter Online-Banking, das auch Electronic Banking (E-Banking) oder Homebanking (Home-Banking) genannt wird, versteht man die Abwicklung von Bankgeschäften über das Internet mit Hife des Personel Computers (PC) oder des Smartphones (Mobile-Banking). Im weiteren Sinne wird hierzu auch das Telefonbanking (Telebanking) hierzu gezählt.
Angeboten wird das E-Banking/Online-Banking inzwischen nahezu von allen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Gesetzliche Regelegungen – AGB – Sonderbedingungen:

Gesetzlich geregelt ist das E-Banking/Online-Banking u.a. im sog. Zahlungsdiensterecht gemäß §§ 675c ff BGB und im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Hinzu kommen die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken/Kreditinstitute mit den Sonderbedingungen für das Online-Banking.

Funktionsweise – Internetbanking – Banking-App:

Beim Online-Banking wird in der Regel über das Internet auf den Bankrechner zugegriffen. Dies erfolgt üblicherweise über das:

  • Browserbasierten Internetbanking:

Das Online-Banking erfolgt über die Webseite der Bank.

  • Clientprogrammbasiertes Internetbanking – Onlinebanking-Programm / Banking-App:

Mittels eines Onlinebanking-Programms/Homebanking-Software/Banking-App (sog. Clientprogramms) wird die Transaktion zuerst offline vorbereitet, indem z.B. der Überweisungsbeleg offline ausgefüllt wird. Danach wird dann die Internetverbindung zur Übertragung der vorbereiteten Transaktion hergestellt.

Um den Transaktionsauftrag zu „signieren“ (Authentisierung, Autorisierung) werden verschiedene Verfahren verwendet, wie z.B.:

  • PIN/TAN (z.B.: per Post versandte TAN-Liste, TAN-Generator, eTAN, sm@rt TAN, chipTAN, optische TAN, mobile TAN, mTAN über SMS, smsTAN, photoTAN, pushTAN-Verfahren mittels sog. pushTAN-Apps – z.B.: TAN2go-App, BestSign-App, S-pushTAN-App, VR SecureGo plus App, photoTAN-App)
  • HBCI (Homebanking Computer Interface) oder FinTS (Financial Transaction Services) mit Legitimation z.B. durch eine Chipkarte und Secoderfähigem Kartenleser
  • FTAM (File Transfer Access and Management) mit Direkteinwahl zum Bankrechner
  • EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)

Online-Banking-Betrug:

Nachdem das Online-Banking/E-Banking inzwischen immer mehr genutzt wird, nehmen auch die Angriffe und Betrugsfälle, über die in der Fachpresse (wie z.B. Finanztest der Stiftung Warentest) oder seitens der Verbraucherzentralen berichtet wurde, stetig zu. Auch wir sind mit immer mehr Betrugsfällen seitens unserer Mandanten betraut. Zu nennen sind hier beispielhaft insbesondere folgende Betrugsmaschen:

  • Phishing mittels Links auf gefälschte Webseiten oder Schadsoftware (Malware mit Viren, Keyloggern, Trojanern)
  • Pharming (z.B.: DNS-Spoofing)
  • Man-in-the-Middle-Angriffen

Probleme? – Unser Angebot an Sie:

Sollten Sie Probleme mit Ihrem Online-Banking/E-Banking/Internetbanking bzw. mit Ihrer Bank/Ihrem Kreditinstitut haben, beraten wir Sie als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne und bringen hierbei unsere Erfahrungen aus unseren bereits geführten Mandanten mit ein.
Um Ihnen hier eine erste Orientierung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

17.04.2023


Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Fälle zum Thema Online-Banking-Betrug

^