Aktien / Aktienfonds

Eine Aktie ist ein Wertpapier, das das wirtschaftliche Miteigentum eines Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Die Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Wesentlichen im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Aktienfonds sind Investmentfonds, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien investieren.
Je nach Anlagekonzept richtet sich die Zusammensetzung des Aktienfonds, also der beinhalteten Aktien z.B. nach geographischen Regionen/Ländern (z.B.: Asien, Europa, Nordamerika, Schwellenländer, Welt), nach Branchen (z.B.: Biotechnik, Nahrungsmittel, Pharma, Rohstoffe), nach der Unternehmensgröße (z.B.: sog. Small Caps (kleine Unternehmen) oder sog. Blue Chips (Börsenschwergewichte)) oder nach Indizes (z.B.: Dax, Dow Jones, Euro Stoxx 50, MSCI World).
Im Unterschied zu solchen im Regelfall aktiv gemanagten Aktienfonds werden sog. ETF (Exchange -traded fund), worunter börsengehandelte Index-Fonds verstanden werden, zumeist passiv verwaltet.

Bei einer haussierenden (positiven) Börsenphase besteht für den Anleger die Chance auf Dividenden und Kursgewinne. Die Aktie bzw. der Aktienfonds sind aber als riskante Kapitalanlagen einzuordnen, da bei einer Baisse (negativen Börsenphase) ggfs. sinkende Kurse und somit bei einem Verkauf Verluste realisiert werden müssen oder bei einer Insolvenz des Unternehmens die Aktie wertlos werden kann.
Anlegern, die solche Risiken scheuen, werden sog. Garantiefonds angeboten, bei denen je nach Ausgestaltung zum Ende einer festgelegten Vertragslaufzeit ein bestimmter Prozentsatz des eingezahlten Geldes (in der Regel ohne Agio) garantiert wird. Eine solche Garantie muss aber mit zumeist hohen Kosten erkauft werden. Hinzu kommt, dass auch solche sog. Garantiefonds nicht risikolos sind. Eine Garantie setzt nämlich auch einen solventen Garantiegeber voraus. Außerdem können bei ggfs. notwendigen vorzeitigen Veräußerungen hohe Sondergebühren anfallen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich im Bereich der Kapitalanlage in Aktien/Aktienfonds für die Anleger vielfältige Fragen stellen, wie z.B. hinsichtlich einer Fehlaufklärung oder Fehlberatung beim Erwerb über eine Bank, im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der AG, zu einem sog. Delisting oder sog. Squeeze-out (Ausschluss von Minderheitsaktionären), hinsichtlich fehlerhafter sog. Ad-hoc-Mitteilungen), bzgl. des Erwerbs und der Veräußerung im Rahmen einer Vermögensverwaltung, zum sog. Churning („Gebührenschinderei“), zu sog. Penny-stocks, zu außerbörslichen Aktien, etc.

Um Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Schadensersatzansprüche und rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.