HT-Twinfonds – Insolvenz “HS Bizet” – 09.11.2016

30. November 2016

Hinweis

Stand: 30.11.2016

HT-Twinfonds:

Bei dem seitens der Hansa Treuhand-Gruppe aufgelegten sog. “HT-Twinfonds” konnten sich Anleger mittelbar über die AGR Treuhandgesellschaft “HT Twinfonds” mbH oder unmittelbar als Kommanditisten an zwei sog. Ein-Schiffs-Gesellschaften, der Schiffahrtsgesellschaft “HS Bach” mbH & Co. KG und der Schiffahrtsgesellschaft “HS Bizet” mbH & Co. KG beteiligen.

Insolvenz “HS-Bach” – 47 IN 87/16:

Über das Vermögen der Schiffahrts-Gesellschaft “HS Bach” mbH & Co, KG wurde bereits mit Beschluss des AG Lüneburg vom 02.08.2016 (Az.: 47 IN 87/16) das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenz “HS-Bizet” – 46 IN 41/16:

Aktuell wurde nun mit Beschluss des AG Lüneburg vom 09.11.2016 (Az.: 46 IN 41/16) über das Vermögen der anderen Schiffahrtsgesellschaft, der Schiffahrts-Gesellschaft “HS Bizet” mbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Tjark, Reimer Rechtsanwälte Hamburg als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Hilfestellung für geschädigte Anleger – Rechtliche Möglichkeiten – Erstberatung:

Ungeachtet der Insolvenzverfahren stehen den getäuschten Anlegern ggfs. gegenüber dem Berater/Vermittler und den Gründungsgesellschaften Schadensersatzansprüche und somit rechtliche Möglichkeiten zu, um sich schadlos zu halten.
Dabei sollten geschädigte Anleger auch aus Verjährungsgesichtspunkten nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Zur Orientierung bieten wir Ihnen hierzu eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.