Medien- / Filmfonds

Fondsgegenstand ist die Investition der Fondsgesellschaft in die Produktion von Filmen und/oder die (anschließende) Vermarktung von Filmrechten. Da anfangs konzeptionsgemäß hohe Verluste erwirtschaftet werden, wurden Medien-/Filmfonds häufig mit entsprechend hohen Steuervorteilen beworben. Auch Fonds, die in Videospiele investieren, werden zu sog. Medienfonds gezählt.

Emissionshäuser, die solche Film-/Medienfonds aufgelegt haben, sind z.B.  Boll KG, Hannover Leasing, Ideenkapital, KGAL, VIP.

Es handelt sich hier um eine unternehmerische Beteiligung des Anlegers, die zumeist als Kommanditgesellschaft (KG) bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG ausgestaltet ist, der der Kapital-Anleger regelmäßig als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beitritt. Unmittelbarer Kommanditist ist der Anleger, der selbst im Handelsregister eingetragen ist. Mittelbarer Kommanditist ist er dagegen, wenn ein im Handelsregister eingetragener Treuhandkommanditist für ihn den Gesellschaftsanteil treuhänderisch hält.

Als schwerwiegende Risiken sind hier zu nennen, dass der als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beigetretene Anleger mit seiner Einlage haftet und somit ein sog. Totalverlustrisiko zu tragen hat. Zudem besteht das Risiko, dass er gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft ggfs. wieder zurückzuzahlen hat (sog. Nachschusspflicht im Sinne von § 172 Abs. IV HGB). Hinzu kommen erhebliche steuerliche Risiken, da die Finanzbehörden nach entsprechenden Betriebsprüfungen Verluste nicht als solche anerkannt hatten oder es auch zahlreiche Änderungen in der Steuergesetzgebung gab.

Die weiteren Risiken von hängen von zahlreichen weiteren Aspekten – wie z.B. der konkreten Ausgestaltung des Gesellschafts-/Treuhandvertrages, dem Abschluss und der Werthaltigkeit sog. Erlösausfallversicherungen und Garantien, der Ausgestaltung der Verträge mit Produzenten, der Fremdkapitalquote, der sog. „Weichkosten“, der Laufzeit des Fonds, etc. -, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.

Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater nicht hinreichend über die Risiken solcher Beteiligungsmodelle aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. In deren Rahmen führen wir dann auch eine Kurzrecherche zu dem konkreten Fonds durch und lassen unsere Erfahrungen aus vielen Fondsprüfungen einfließen. Des Weiteren prüfen wir Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.