Kredit- / Darlehenswiderruf

Prüfungsangebot:

Aufgrund unserer Spezialisierung und unserer Erfahrung aus zahlreichen Mandaten können wir Interessenten zur Prüfung der im Darlehensvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung bzw. Widerrufsinformation folgendes Prüfungsangebot unterbreiten:

  • Bitte melden Sie sich telefonisch (0681/96 87 89-0) oder per E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de bei uns und teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten mit.
  • Gerne übersenden wir Ihnen sodann einen Fragebogen und sagen Ihnen, welche konkreten Unterlagen wir zur Prüfung benötigen.
  • Nach Rückerhalt des Fragebogens und der Unterlagen prüfen wir Ihre Widerrufsbelehrung und lassen Ihnen unser Ergebnis schriftlich zukommen.

Für die ausschließliche Prüfung der Widerrufsbelehrung berechnen wir Ihnen lediglich eine Pauschale in Höhe von 70,00 EUR zzgl. USt.

Sofern Sie eine umfassende Erstberatung wünschen, so verbleibt es bei unserer üblichen Erstberatungspauschale.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.