MS Orion – RSM legal GmbH – Rückforderung von Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter Helmke

Hinweis

27.08.2019

MS Orion – Insolvenz der „Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Orion“:

Wie bereits berichtet, hatte der Insolvenzverwalter der Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Orion (im Folgenden: „Alpha Ship – MS Orion“) Herr Rechtsanwalt Olaf Helmke die Anleger dieses Schiffs-Fonds bereits im Mai 2019 zur Rückzahlungen der Auszahlungen aufgefordert (MS Orion – GHF – Alpha Ship – Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Helmke – Rückforderung von Ausschüttungen).

RSM legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft – Fristsetzung zum 20. September 2019:

Aktuell hat sich jetzt die RSM legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Bremen für den Insolvenzverwalter Helmke bestellt und fordert jetzt die Anleger der „Alpha Ship – MS Orion“ mit Schreiben vom 22.08.2019 zum einen zur Rückzahlung der Ausschüttungen und zum anderen zur Zahlung deren nicht unerheblichen Rechtsanwaltsgebühren auf.
Hierzu setzen die Rechtsanwälte der RSM legal GmbH den Anlegern eine letztmalige außergerichtliche Frist bis zum 20.09.2019 und weisen bereits daraufhin, dass sie beauftragt seien, im Falle des fruchtlosen Fristablaufs gerichtliche Schritte einzuleiten.

Bewertung der Ausschüttungsrückforderung des Insolvenzverwalters Helmke und des Schreibens der RSM legal GmbH:

  • Wie bereits ausgeführt, kann der Insolvenzverwalter die an die Kommandit-Anleger seitens der Fondsgesellschaft „Alpha Ship – MS Orion“ ausgezahlten Ausschüttungen/Entnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückverlangen. Ob jedoch diese, seitens des Insolvenzverwalters für einen Anspruch nach §§ 171 Abs. 1, Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB gegenüber den Kommandit-Anlegern behaupteten Voraussetzungen gegeben sind, kann anhand der seitens des Insolvenzverwalters mit Schreiben vom 06.05.2019 lediglich gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen nicht abschließend beurteilt werden (MS Orion – Bewertung der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters Helmke (Schultze & Braun) unter Frist zum 3.6.2019).
  • Auch die Rechtsanwälte der RSM legal GmbH lassen in ihrem Schreiben vom 22.08.2019 hierzu weiteren Vortrag vermissen, sodass nach wie vor Fragen offen bleiben.
  • Hinzu kommt, dass der seitens der RSM legal GmbH jetzt mit deren Schreiben vom 22.08.2019 geltend gemachte Verzugsschadensersatz nicht nachvollziehbar ist.

Anleger der „Alpha Ship – MS Orion“ sollten sich daher seitens des Insolvenzverwalters Helmke bzw. jetzt dessen Rechtsanwälten der RSM legal GmbH nicht unter Druck setzen lassen und der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachkommen.

Unser Angebot an Sie:

Zwar vertreten wir bereits Anleger der „Alpha Ship – MS Orion“ und haben auch schon diverse Prüfungen vorgenommen. Dennoch ist eine individuelle Prüfung unerlässlich. Daher bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen:  Im Rahmen der Erstbewertung profitieren Sie von den uns bereits vorliegenden Erkenntnissen und Prüfungsergebnissen. Auf der Basis der in Ihrer Angelegenheit vorgenommenen Erstbewertung kann sodann mit Ihnen in Ihrem Fall die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

Im Übrigen weisen wir daraufhin, dass wir für Mandanten anderer Schiffsfonds, die sich solchen Ausschüttungsrückforderungen von Insolvenzverwaltern konfrontiert sahen und die keine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern eine schnelle Erledigung ihrer Angelegenheit wünschten, nach entsprechenden Recherchen und juristisch begründetem Vortrag oftmals auch angemessene außergerichtliche Vergleichslösungen gegenüber den Insolvenzverwaltern durchsetzen konnten. Ein Gerichtsverfahren ist also nicht zwingend.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Mahnbescheid – Widerspruchsfrist – Klage:

Sollten Sie seitens des Mahngerichts bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, ist es ganz wichtig, dass hier die Widerspruchsfrist von 2 Wochen beachtet wird, um zu verhindern, dass der Insolvenzverwalter einen Vollstreckungstitel gegen Sie erhält. Auch bei Erhalt der Klage gilt es Fristen zu wahren.

Damit hier noch entsprechend Zeit für eine Prüfung verbleibt, sollten Sie schnellstmöglich Konatkt zu uns aufnehmen.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de