Kredit / Darlehen

Darlehensverträge bieten immer wieder Anlass für Streitigkeiten.

Nicht selten fehlen gesetzlich vorgeschriebene Angaben oder aber diese Angaben sind fehlerhaft. Häufig enthalten Widerrufsbelehrungen unzulässige Zusätze und so mancher wurde schon bei der Gestaltung der Kreditsicherheiten benachteiligt.

Häufig enthielten Darlehensverträge, die uns in den vergangenen Jahren zur Prüfung vorlagen, unzulässige Klauseln, die dem Bankkunden Zinsvorteile und Schadenersatzansprüche ermöglichten; teilweise konnte überdies die Rückabwicklung des gesamten Darlehensvertrages angestrebt werden.

Letzteres ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Kredit zum Erwerb einer Kapitalanlage aufgenommen wurde und beide Verträge miteinander verbunden sind. Dann nämlich kann der Anleger von der finanzierenden Bank im Idealfall die Rückerstattung aller bislang erbrachten Darlehensraten und die Freistellung von den Darlehensverbindlichkeiten beanspruchen und der Bank im Gegenzug die Kapitalanlage übertragen.

Egal, ob es sich um Annuitätendarlehen, Festdarlehen, Bauspardarlehen oder Konsumentenkredite handelt: Wir sind u. a. für Sie da

  • bei Fragen rund um das Thema Verbraucherdarlehen
  • bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften
  • bei Streitigkeiten um Kreditsicherheiten
  • bei der Beurteilung von Restschuldversicherungen
  • bei der Prüfung von Bankentgelten und -gebühren

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Unsere Rechtsgebiete im Bereich Kredit/Darlehen

Fremdwährungskredit/-darlehen

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Kredit-/Darlehens-Widerruf

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Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.