Kredit / Darlehen
Darlehensverträge bieten immer wieder Anlass für Streitigkeiten.
Nicht selten fehlen gesetzlich vorgeschriebene Angaben oder aber diese Angaben sind fehlerhaft. Häufig enthalten Widerrufsbelehrungen unzulässige Zusätze und so mancher wurde schon bei der Gestaltung der Kreditsicherheiten benachteiligt.
Häufig enthielten Darlehensverträge, die uns in den vergangenen Jahren zur Prüfung vorlagen, unzulässige Klauseln, die dem Bankkunden Zinsvorteile und Schadenersatzansprüche ermöglichten; teilweise konnte überdies die Rückabwicklung des gesamten Darlehensvertrages angestrebt werden.
Letzteres ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Kredit zum Erwerb einer Kapitalanlage aufgenommen wurde und beide Verträge miteinander verbunden sind. Dann nämlich kann der Anleger von der finanzierenden Bank im Idealfall die Rückerstattung aller bislang erbrachten Darlehensraten und die Freistellung von den Darlehensverbindlichkeiten beanspruchen und der Bank im Gegenzug die Kapitalanlage übertragen.
Egal, ob es sich um Annuitätendarlehen, Festdarlehen, Bauspardarlehen oder Konsumentenkredite handelt: Wir sind u. a. für Sie da
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- bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften
- bei Streitigkeiten um Kreditsicherheiten
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