Bankgeschäfte
Wir beraten und vertreten Bankkunden – Private, Unternehmen, Kommunen – in Bankgeschäften jeglicher Art. Eine Vertretung von Banken kommt für uns zur Vermeidung jeglicher Interessenkollisionen nicht in Frage.
Derzeitige Schwerpunkte:
Die derzeitigen Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bankrecht liegen z.B. bei der Überprüfung der Bankberatung hinsichtlich Kapitalanlagen (z.B. Aktien, Fonds, Sparverträge, Swaps, Zertifikate, Wertpapiere), im Darlehens-/Kreditrecht, bei sog. Schadensersatz-konstellationen, in sämtlichen Fragen des allgemeinen Bankrechts (z.B. Girokonto, Konto-/Zahlungsverkehr, Online-Banking) wie auch im Bereich der Vermögensverwaltung oder des Wertpapierdepots.
Anlageberatung:
Im Rahmen der Anlageberatung steht die Beratungshaftung der Bank im Fokus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss die Beratung anlegergerecht und anlageobjektgerecht sein. D.h., die Beratung der Bank muss sich am Wissensstand des Kunden orientieren und die vom Bankberater empfohlene Kapitalanlage muss zur Risikobereitschaft und den Anlagezielen des Kunden passen. Dabei muss der Anleger über sämtliche Eigenschaften und Risiken aufgeklärt werden, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Macht der Berater der Bank hier Fehler, werden diese der Bank zugerechnet und der Kunde kann seinen hieraus resultierenden Schaden von der Bank ersetzt verlangen.
Da der Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten sowie der die Bank hinsichtlich der Kapitalanlage treffenden Prüfungspflichten im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt wurde und wird, ist es wichtig, hier die einschlägigen Urteile zu kennen. Nur dann können dem Bankkunden zustehende Schadensersatzansprüche hinreichend durchgesetzt werden.
Die Mandanten der Rechtsanwälte Thum und Strauß profitieren daher von unserer langjährigen Tätigkeit gegenüber Banken und unseren profunden Kenntnissen.
Darlehen/Kredit:
Die Beratung und Vertretung der Kanzlei Thum und Strauß im Bereich des Darlehens/Kredits betrifft zum einen klassische Finanzierungen mittels Verbraucherdarlehen, also Darlehen von Verbrauchern, z.B. Immobilienkredite zur Hausfinanzierung oder Kredite zur Autofinanzierung, oder Darlehen von Unternehmern u.a. zur Unternehmensfinanzierung.
Hier wiederum reicht das Spektrum insbesondere von Fragen hinsichtlich des Zustandekommens von Darlehen/Krediten und deren inhaltlichen Wirksamkeit (z.B. Klauseln, AGB), der Zulässigkeit seitens der Bank berechneter Darlehensgebühren (z.B. Abschlussgebühren, Bearbeitungsentgelte) , der Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaften, Grundschulden, Hypotheken, Sicherheitentausch) bis zu der Beendigung von Darlehen/Krediten (z.B. Widerrufsmöglichkeiten – Darlehenswiderruf/Kreditwiderruf, Kündigung) und deren Abwicklung (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung).
Da wir uns schon seit Jahren mit Darlehen und Kreditwiderrufsfällen beschäftigen, wird Herr Rechtsanwalt Thum hier auch von der Stiftung Warentest – test.de – empfohlen.
Zum anderen beschäftigen wir uns mit Darlehen/Krediten in Kombination mit Bausparverträgen/Kapitalanlagen/Lebensversicherungen wie beispielsweise bei der sog. Bausparsofortfinanzierung, bei sog. Hebelgeschäften (z.B. Lebensversicherungs-/Rentenversicherungsmodelle – Clerical Medical, Scottish Mutual), bei Kapitalanlagen als späterer Tilgungsersatz (z.B. mit dem Darlehen abgeschlossene Kapitallebensversicherung oder Aktienfonds, mit denen später das Darlehen getilgt werden soll) oder bei sog. Verbundgeschäften, bei denen die in wirtschaftlicher Einheit mit dem Darlehen abgeschlossene Kapitalanlage ganz oder teilweise finanziert wird.
Des Weiteren vertreten wir Darlehens-/Kreditnehmer bei Fremdwährungsdarlehen (z.B. in Schweizer Franken oder japanische Yen).
Schadensersatz-Konstellationen:
Weitere Aspekte unserer Tätigkeit sind sog. Schadensersatz-Konstellationen, in den Banken z.B. einen Wissensvorsprung haben oder mit Anbietern/Initiatoren/Vertrieben institutionalisiert zusammenwirken (z.B. bei sog. Schrottimmobilien oder Kapitalanlagen).
Unser Angebot an Sie:
Falls Sie das Gefühl haben, seitens der Bank/Sparkasse nicht sorgfältig oder falsch beraten worden zu sein, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Wichtig ist es, hier schnell zu handeln. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie Ihre Schadensersatz-Ansprüche durch Verjährung verlieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!
Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.