Leasingfonds

Fondsgegenstand sind Leasinggeschäfte jeglicher Art. Das heißt, die Fondsgesellschaft erwirbt mit einem Teil des seitens der Fonds-Anleger eingezahlten Geldes und teilweise mit zusätzlich aufgenommenen Darlehen verschiedene Gegenstände (z.B.: Autos, Flugzeuge, Büromaschinen, etc.), und schließt dann mit Leasingnehmern Leasingverträge ab.

Emissionshäuser, die solche Leasingfonds aufgelegt haben, sind z.B. Buss Capital (Container Fonds), GSI Fonds (GSI Treibwerkfonds), DSI Sachwerte, Lease Trend AG, LHI Leasing (Flugzeugturbinenfonds).

Es handelt sich hier um eine unternehmerische Beteiligung des Anlegers, die zumeist als Kommanditgesellschaft (KG) oder als atypisch stille Beteiligung ausgestaltet ist.

Bei einer Ausgestaltung als KG bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG bzw. AG & Co. KG tritt der Kapital-Anleger der Fonds-KG regelmäßig als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist bei. Eine unmittelbare Kommanditistenstellung hat der Anleger dann inne, wenn er selbst im Handelsregister eingetragen ist. Mittelbarer Kommanditist ist er dagegen, wenn ein im Handelsregister eingetragener Treuhandkommanditist für ihn den Gesellschaftsanteil treuhänderisch hält.

Als schwerwiegende Risiken sind hier zu nennen, dass der als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beigetretene Anleger mit seiner Einlage haftet und somit ein sog. Totalverlustrisiko zu tragen hat. Zudem besteht das Risiko, dass er gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft ggfs. wieder zurückzuzahlen hat (sog. Nachschusspflicht im Sinne von § 172 Abs. IV HGB).

Die weiteren Risiken von Leasingfonds bestimmen sich nach zahlreichen weiteren Aspekten – wie z.B. der konkreten Ausgestaltung des Gesellschafts-/Treuhandvertrages, der Ausgestaltung der Leasingverträge, dem jeweiligen Marktumfeld, der Fremdkapitalquote, der sog. „Weichkosten“, der Laufzeit des Fonds, etc. -, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.

Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater oder Bankberater nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. In deren Rahmen führen wir dann auch eine Kurzrecherche zu dem konkreten Fonds durch und lassen unsere Erfahrungen aus vielen Fondsprüfungen einfließen. Des Weiteren prüfen wir Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.

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Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.