Leasingfonds
Fondsgegenstand sind Leasinggeschäfte jeglicher Art. Das heißt, die Fondsgesellschaft erwirbt mit einem Teil des seitens der Fonds-Anleger eingezahlten Geldes und teilweise mit zusätzlich aufgenommenen Darlehen verschiedene Gegenstände (z.B.: Autos, Flugzeuge, Büromaschinen, etc.), und schließt dann mit Leasingnehmern Leasingverträge ab.
Emissionshäuser, die solche Leasingfonds aufgelegt haben, sind z.B. Buss Capital (Container Fonds), GSI Fonds (GSI Treibwerkfonds), DSI Sachwerte, Lease Trend AG, LHI Leasing (Flugzeugturbinenfonds).
Es handelt sich hier um eine unternehmerische Beteiligung des Anlegers, die zumeist als Kommanditgesellschaft (KG) oder als atypisch stille Beteiligung ausgestaltet ist.
Bei einer Ausgestaltung als KG bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG bzw. AG & Co. KG tritt der Kapital-Anleger der Fonds-KG regelmäßig als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist bei. Eine unmittelbare Kommanditistenstellung hat der Anleger dann inne, wenn er selbst im Handelsregister eingetragen ist. Mittelbarer Kommanditist ist er dagegen, wenn ein im Handelsregister eingetragener Treuhandkommanditist für ihn den Gesellschaftsanteil treuhänderisch hält.
Als schwerwiegende Risiken sind hier zu nennen, dass der als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beigetretene Anleger mit seiner Einlage haftet und somit ein sog. Totalverlustrisiko zu tragen hat. Zudem besteht das Risiko, dass er gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft ggfs. wieder zurückzuzahlen hat (sog. Nachschusspflicht im Sinne von § 172 Abs. IV HGB).
Die weiteren Risiken von Leasingfonds bestimmen sich nach zahlreichen weiteren Aspekten – wie z.B. der konkreten Ausgestaltung des Gesellschafts-/Treuhandvertrages, der Ausgestaltung der Leasingverträge, dem jeweiligen Marktumfeld, der Fremdkapitalquote, der sog. „Weichkosten“, der Laufzeit des Fonds, etc. -, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.
Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater oder Bankberater nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. In deren Rahmen führen wir dann auch eine Kurzrecherche zu dem konkreten Fonds durch und lassen unsere Erfahrungen aus vielen Fondsprüfungen einfließen. Des Weiteren prüfen wir Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.
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