Immobilienfonds

Geschlossene Immobilienfonds:

Immobilienfonds wurden in der weitaus größeren Anzahl als sog. Geschlossene Fonds im Unterschied zu sog. Offenen Fonds aufgelegt.

Fondsgegenstand ist die Investition in Immobilien. Dies kann z.B. der Erwerb oder der Bau einer oder mehrerer Immobilien (z.B.: Bürogebäude, Wohnanlage, Einkaufzentrum, Hotelanlage, Kino) im In- oder Ausland sein.

Emissionshäuser geschlossener Immobilienfonds sind z.B. BVT, CFB, DFH (Deutsche Fonds Holding), DWS, FHH Fondshaus Hamburg, Hahn Fonds, HIH Hamburgische Immobilien Handlung, Hannover Leasing, ILG, INP (Seniorenzentrum-Fonds), IVG Immobilien, LHI Leasing, Lloyd-Fonds, Jamestown, MPC Capital, Paribus, REAL I.S. (Bayernfonds), SachsenFonds (Euramco bAsset Management), SHB Innovative Fondskonzepte.

Es handelt sich hier um eine unternehmerische Beteiligung des Anlegers, die zumeist als Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgestaltet ist.

Bei einer Ausgestaltung der Fondsgesellschaft als KG bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG tritt der Kapital-Anleger dieser regelmäßig als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist bei. Unmittelbarer Kommanditist ist der Anleger, wenn er selbst im Handelsregister eingetragen ist. Dagegen spricht man von einem mittelbaren Kommanditisten, wenn ein im Handelsregister eingetragener Treuhandkommanditist für ihn den Gesellschaftsanteil treuhänderisch hält. Als Kommanditist haftet der Anleger mit seiner Einlage. Er hat somit ein sog. Totalverlustrisiko zu tragen. Zudem muss er gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft ggfs. wieder zurückzahlen (sog. Nachschusspflicht im Sinne von § 172 Abs. IV HGB).

Noch riskanter ist die Ausgestaltung eines Geschlossenen Immobilienfonds als GbR. Hier haften die Anleger nicht nur mit ihrer gezeichneten Einlage, sondern als Gesamtschuldner auch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Fondsgesellschaft.

Die Risiken geschlossener Immobilienfonds bestimmen sich somit zum einen nach der Gesellschaftsform des Fonds, zum anderen aber auch nach vielen weiteren Aspekten – wie z.B. der konkreten Ausgestaltung des Gesellschafts-/Treuhandvertrages, der Anzahl der Immobilien, der Art der Immobilie, der Standortfaktoren, der prognostizierten Mieteinnahmen, der sog. „Weichkosten“, der Fremdkapitalquote, der Laufzeit des Fonds, etc. -, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.

Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater oder Bankberater nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. In deren Rahmen führen wir dann auch eine Kurzrecherche zu dem konkreten Fonds durch und lassen unsere Erfahrungen aus vielen Fondsprüfungen einfließen. Des Weiteren prüfen wir Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.

 

13.04.2018


Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Fälle zum Thema Geschlossene Immobilienfonds.

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