MS Isolde – Insolvenzverwalter Undritz – White & Case Rechtsanwälte – Aufforderung zur Rückzahlung von Ausschüttungen

Hinweis

22.04.2021

MS Isolde – Insolvenz des Schiffsfonds „CTO Gesellschaft für Containertransport mbH & Co. MS ‚ISOLDE‘ KG“:

Das Amtsgericht Nordenham hatte bereits durch Beschluss vom 06.05.2016 (Az.: 7 IN 10/16) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des seitens der GEBAB Konzeptions- und Emissionsgesellschaft mbH emittierten Schiffsfonds „CTO Gesellschaft für Containertransport mbH & Co. MS ‚ISOLDE‘ KG“ eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, White & Case Insolvenz GbR zum Insolvenzverwalter ernannt.

Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Undritz – Ausschüttungsrückforderung:

Wie bereits hinsichtlich des Schiffsfonds zum Schwesterschiff „MS ISODORA“ berichtet, hat sich der Insolvenzverwalter Dr. Undritz mit Schreiben vom März und April 2021 auch an die Kommandit-Anleger der MS ISOLDE („CTO Gesellschaft für Containertransport mbH & Co. MS ‚ISOLDE‘ KG“) gewandt und fordert diese unter Verweis auf §§ 172 Abs. 4, 171 HGB zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf.

  • Schreiben des Insolvenzverwalters Dr. Undritz – White & Case vom März 2021:

Während er hierbei mit seinen im März 2021 an die Kommanditisten versandten Schreiben noch lediglich 17,5% der seitens desselben in Höhe von 57% des Nominalbetrags behaupteten Ausschüttungen/Entnahmen einforderte.

  • Schreiben des Insolvenzverwalters Dr. Undritz – White & Case vom April 2021:

Fordert er jetzt von den Kommanditanlegern der „MS Isolde“ unter kurzer Fristsetzung eine 100%-ige Wiedereinlagezahlung und kündigt bereits ohne weitere Mahnung gerichtliche Schritte an.

Bewertung der Ausschüttungsrückforderung des Insolvenzverwalters:

Wie bereits beim Fonds des Schwesterschiffs „MS ISODORA“ haben wir nach unserer Bewertung zum Fonds der „MS ISOLDE“ erhebliche Zweifel, ob der seitens des Insolvenzverwalters Dr. Undritz auf der Basis dessen Schreiben gegen die Kommandit-Anleger geltend gemachte Zahlungsanspruch besteht, was u.a. auf folgenden Gesichtspunkten beruht:

  • Es ist bereits nicht nachvollziehbar, weshalb der Insolvenzverwalter noch im März 2021 davon ausgegangen war, dass 17,5% der Wiederanlageansprüche zur Gläubigerbefriedigung ausreichen und er – nur einen Monat später – im April 2021 100% der Ausschüttungen/Entnahmen von den Kommandit-Anlegern der „MS Isolde“ zurückfordert. Daran ändert auch der Vorbehalt des Insolvenzverwalters im Schreiben vom März 2021 hinsichtich weiterer Nachforderungen nichts.
  • Hinzu kommt, dass ein Insolvenzverwalter die an die als Kommanditisten beteiligten Anleger ausgezahlten Ausschüttungen/Entnahmen nur zurückfordern kann, wenn hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Erfolgreiche Abwehr von Zahlungsaufforderungen durch Insolvenzverwalter).Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in diversen Urteilen entschieden hat, dass ein Insolvenzverwalter nur in der Höhe Ausschüttungen von den Kommandit-Anlegern zurückverlangen darf, wie diese zur Befriedigung der Gläubiger benötigt werden.
  • In diesem Zusammenhang ergeben sich hinsichtlich der jetzigen Rückforderungen des Insolvenzverwalters noch weitere Bedenken.
    Denn im letzten vor der Insolvenz der „CTO Gesellschaft für Containertransport mbH & Co. MS ‚Isolde‘ KG“ für das 2014 veröffentlichten Jahresabschluss waren noch Rücklagen in Höhe von 1,37 Mio. EUR und Rückstellungen in Höhe von 1,77 Mio. EUR ausgewiesen, denen Verbindlichkeiten nur in Höhe von ca. 711.170,49 EURgegenüberstanden.
  • Hinzu kommt, dass bis zum 17.03.2021 lediglich ein Betrag in Höhe von ca.587.844,42 EUR an Gläubigerforderungen zur Insolvenztabelle festgestellt worden war.
  • Da nach unseren Recherchen seitens der Fondsgesellschaft insgesamt ca. 10,6 Mio. EUR ausgeschüttet worden sein sollen, ergibt sich hier eine erhebliche Diskrepanz zu den nun seitens des Insolvenzverwalters zugunsten der Gläubiger geltend gemachten Ausschüttungsrückforderungen.

Auch wenn wir nach unserer bisher durchgeführten Bewertung u.a. die vorgenannten Abwehrmöglichkeiten sehen, ist eine individuelle Prüfung im Einzelfall unerlässlich.

Auf jeden Fall sollten die Anleger des Schiffs-Fonds „CTO Gesellschaft für Containertransport mbH & Co. MS ‚Isolde‘ KG“ der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nicht ungeprüft nachkommen.

Unsere Erfahrung, auch aus anderen Schiffsfonds, bei denen seitens Insolvenzverwaltern versucht wurde, Ausschüttungen/Entnahmen von den Anlegern zurückzufordern, zeigt, dass dort Rückforderungsansprüche gegen die Anleger oftmals pauschal behauptet, aber die Umstände der konkreten Beteiligung des Anlegers im Einzelfall nicht hinreichend berücksichtigt wurden.

Hilfestellung – Erstberatung:

Zur Orientierung bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Für Mandanten, die keine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern eine schnelle Erledigung ihrer Angelegenheit wünschten, konnten wir nach entsprechenden Recherchen oftmals auch angemessene außergerichtliche Vergleichslösungen gegenüber den Insolvenzverwaltern durchsetzen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Mahnbescheid – Widerspruchsfrist:

Sollten Sie seitens des Mahngerichts bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, ist es ganz wichtig, dass hier die Widerspruchsfrist von 2 Wochen beachtet wird, um zu verhindern, dass der Insolvenzverwalter einen Vollstreckungstitel gegen Sie erhält. Damit hier noch entsprechend Zeit für eine Prüfung verbleibt, sollten Sie schnellstmöglich Konatkt zu uns aufnehmen.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de