Wertpapiere
Was versteht man unter Wertpapieren und Vermögensrechten?
Wertpapiere verbriefen ein Vermögensrecht. Ein solches Vermögensrecht besteht z.B.
- in einer Forderung wie bei einer Anleihe, einer Schuldverschreibung oder auch bei einem Sparbuch
- in einem Beteiligungsrecht, wie z.B. dem Stimmrecht bei einer Aktie
- in einem Miteigentumsanteil, wie z.B. bei einem Investmentfonds
- in einem Optionsrecht, das dem Inhaber die Möglichkeit einräumt, einen sog. Basiswert zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen
Welche Wertpapiere gibt es?
Es gibt zahlreiche Ausgestaltungen. Die am Häufigsten vorkommenden Wertpapiere sind:
- Anleihen:
Dies sind (fest)-verzinsliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen oder Obligationen. Sie werden von Banken, Unternehmen oder der öffentlichen Hand ausgegeben, die sich für einen bestimmten Zeitraum Kapital beschaffen.
- Aktien:
Diese Wertpapiere verbriefen einen Anteil an einer Aktiengesellschaft. Der Inhaber einer Aktie ist „Miteigentümer“ des Unternehmens und hat z.B. Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung in Gestalt einer Dividende. Weiteres finden Sie hierzu unter Aktien/Aktienfonds (Link zur Sete Aktien/Aktienfonds)
- Investment-Fonds:
Sie sammeln Gelder einer größeren Zahl von Anlegern ein, um sie z.B. in Aktien, Rentenpapiere, Immobilien, etc. zu investieren. Auch Mischformen sind möglich.
- ETFs:
Dies sind börsengehandelte Fonds. Weiteres finden Sie hierzu unter ETFs (Link zur Seite ETFs)
- Anlagezertifikate:
Hierbei handelt es sich um eine Form von Schuldverschreibungen, die ihrerseits auf verschiedene Weise an der Kursentwicklung von Wertpapieren, Indizes, Fremdwährungen oder Rohstoffen teilnehmen. Weiteres finden Sie hierzu unter Zertifikate – Derivate (link zur Seite Zertifikate – Derivate)
- Optionsscheine:
Sie können wie Anlagezertifikate unterschiedliche Preis- oder Kursentwicklungen abbilden, sind aber im Gegenzug zu den Anlagezertifikaten mit einem Hebel ausgestattet, der sich im Verhältnis zum Bezugswert zu einer überproportionalen Entwicklung führt.
Benötigt der Anleger ein Wertpapierdepot?
Wer sein Geld in Wertpapieren anlegen will, muss hierfür ein Wertpapier-Depot eröffnen. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Leistungen und Gebühren können sich erheblich unterscheiden.
Rechtliche Bewertung – Chancen – Risiken – Schadensersatz:
Je nach Wertpapier divergieren die Chancen und Risiken. Zudem gelten unterschiedliche gesetzliche Ausgestaltungen. Auch wenn hier je nach Wertpapier zu differenzieren ist, ist zu beachten, dass für die Anleger häufig ein Verlustrisiko bis hin zum Totalverlustrisiko bestehen kann.
Daher sind umfassende eigene Kenntnisse und/oder eine gute Beratung bei der Anlageentscheidung äußerst wichtig.
Anlegern, die nicht über alle Umstände, die für ihre Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der Kapitalanlage verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt worden sind, stehen nach der Rechtsprechung des BGH Ansprüche auf Schadensersatz zu. Diese richten sich z.B. gegen den Berater/Vermittler, die beratende Bank/Sparkasse, den Vermögensverwalter oder den Emittenten.
Erstberatung – Unser Angebot an Sie:
Um Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.
Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Wir unterstützen Sie gerne!
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Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.