MS John Wulff – Hesse Newman Private Shipping – Schadensersatz

24. September 2018

Hinweis

24.09.2018:

MS “John Wulff” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG insolvent:

Über das Vermögen der MS “John Wulff” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst als Insolvenzgericht vom 21.09.2018 (Az.: 12 IN 104/18) das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Tim Beyer, Bremen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Hesse Newman Private Shipping I:

Dies wird auch Auswirkungen auf den seitens der Hesse Newman Capital AG aufgelegten Schiffsfonds Hesse Newman Private Shipping I GmbH & Co. KG haben, der u.a. in die MS “John Wulff” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG investiert hatte.

Maritim Equity Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG:

Weiterer Investor in die MS “John Wulff” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG war die Maritim Equity Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.

Schiffsfonds-Beteiligung:

Anleger konnten sich an der Maritim Equity Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. Hesse Newman Private Shipping I GmbH & Co. KG als Treugeber mittelbar als Kommanditisten beteiligen.

Risiken – Ausschüttungsrückforderung – Totalverlust:

Als schwerwiegende Risiken von Kommandit-Beteiligungen an geschlossenen Schiffs-Fonds sind z.B. das sog. Totalverlustrisiko wie auch das Rückzahlungsrisiko hinsichtlich erhaltener gewinnunabhängiger Entnahmen/Ausschüttungen (§ 172 Abs. IV HGB) zu nennen.

Schadensersatz – Aufklärungspflichten nach BGH:

Hierüber sowie über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sind Anleger nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären. Ist dies seitens der sog. Gründungsgesellschafter bzw. Gründungsgesellschaften bzw. des Vertriebs unterblieben, stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu.

Hilfestellung – Erstberatung:

Es gilt hier im Einzelfall zu prüfen, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung erfolgt ist.

Besonderes Augenmerk ist hier auf die 10-jährige Verjährungshöchstfrist zu legen.

Aus Verjährungsgesichtspunkten sollten Anleger daher nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten schnellsmöglich prüfen lassen.
Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.