Schrottimmobilien
Unter sog. Schrottimmobilienfälle versteht man regelmäßig Fallkonstellationen, bei denen Anlegern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine völlig überteuerte Immobilie (Eigentumswohnung) verkauft und deren Erwerb mittels eines sozusagen „im Paket“ mitvermittelten Darlehens finanziert wurde.
Nachdem der Schwerpunkt solcher Fälle mit Darlehen zum Erwerb überteuerter Eigentumswohnungen Anfang/Mitte der 90er Jahre anzusiedeln war, kommen solche Fälle mit Schrottimmobilien auch in neuerer Zeit wieder auf.
Näheres zu dieser Thematik finden Sie u.a. unter
- Schrottimmobilie – Darlehen zum Erwerb einer überteuerten Eigentumswohnung
- Schrottimmobilie – Rechtliche Möglichkeiten
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