Schrottimmobilien

Unter sog. Schrottimmobilienfälle versteht man regelmäßig Fallkonstellationen, bei denen Anlegern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine völlig überteuerte Immobilie (Eigentumswohnung) verkauft und deren Erwerb mittels eines sozusagen „im Paket“ mitvermittelten Darlehens finanziert wurde.

Nachdem der Schwerpunkt solcher Fälle mit Darlehen zum Erwerb überteuerter Eigentumswohnungen Anfang/Mitte der 90er Jahre anzusiedeln war, kommen solche Fälle mit Schrottimmobilien auch in neuerer Zeit wieder auf.

Näheres zu dieser Thematik finden Sie u.a. unter

Unser Angebot an Sie

Um geschädigten Anlegern, die seitens ihrer Berater bzw. Bank fehlerhaft beraten und nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. Hierbei prüfen wir u.a. Ihre Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.

Falls Sie das Gefühl haben, nicht richtig aufgeklärt und beraten  worden zu sein, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wichtig ist es, hier schnell zu handeln. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie Ihre Schadensersatz-Ansprüche durch Verjährung verlieren. 

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.