Vorfälligkeitsentschädigung

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE)?

Wird ein Darlehen vorzeitig aufgelöst und zurückgezahlt, beansprucht die Bank oder Sparkasse als Darlehensgeber vom Darlehensnehmer regelmäßig einen Ersatz für den durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens entstehenden (Zins-)Schaden/Zinsausfall. Dieser wird als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet.

Fehlerhafte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung:

Unsere langjährige Erfahrung aus zahlreichen Mandaten zeigt, dass Vorfälligkeitsentschädigungen seitens der Banken und Sparkassen nicht selten fehlerhaft berechnet und den Kreditnehmern somit zu hohe Beträge in Rechnung gestellt werden.

Hinzu kommt, dass nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014 ab dem 21.03.2016 Neuerungen bei der Vorfälligkeitsberechnung zu berücksichtigen sind.

Wir arbeiten hier mit erfahrenen Gutachtern zusammen und lassen für unsere Mandanten die Vorfälligkeitsberechnung des Kreditinstituts überprüfen.

Abwehr der Forderung auf Vorfälligkeitsentschädigung:

Des Weiteren gibt es Fallkonstellationen, in denen der Darlehensnehmer trotz vorzeitiger Darlehensrückzahlung überhaupt nicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet ist:

Zum Beispiel fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an,

  • wenn die vorzeitige Darlehensrückzahlung durch eine Restschuldversicherung erfolgt, weil der Darlehensnehmer arbeitslos oder arbeitsunfähig wurde oder aber verstorben ist.
  • wenn der Darlehensvertrag lediglich unzureichende Angaben über seine Laufzeit, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthält. Dies gilt es im Einzelfall zu prüfen.
  • wenn ein Verbraucherdarlehensvertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wirksam gemäß 495 BGB widerrufen werden konnte (vgl. hierzu auch: Darlehen günstig ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden ).

Rechtsfolge bei einer bereits zu Unrecht gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung:

Sollte sich herausstellen, dass eine Bank oder Sparkasse entweder zu hohe Beträge berechnet hat oder eine Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt nicht verlangen durfte, so kann der Darlehensnehmer die Zahlung verweigern oder falls er diese bereits erbracht hat, u.U. noch später zurückfordern.

Hilfestellung – Erstberatung:

Für Darlehensnehmer, die sich einer Vorfälligkeitsentschädigungsforderung ausgesetzt sehen oder eine solche schon beglichen haben, besteht daher individueller Prüfungsbedarf. Hierbei sind wir gerne behilflich und bieten zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.

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Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.