Handels- und Gesellschaftsrecht
Ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Da viele Kapitalanlagen als Gesellschaften (z.B. als AG, AG & Co. KG, Genossenschaft, GmbH, GmbH & Co. KG, KG) konzipiert sind, an denen sich der Anleger unmittelbar oder mittelbar beteiligt, sind wir aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Kapitalanlagerecht schon mit zahlreiche gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen betraut gewesen. Daher verfügen wir hier über profunde Kenntnisse, die wir nicht nur im Kapitalanlagerecht, sondern auch in anderen Fallgestaltungen des Handels- und Gesellschaftsrechts für Sie einbringen können.
Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!
Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.