Ausschüttungsrückforderungen durch Insolvenzverwalter bei Schiffsfonds

24. Juli 2018

Hinweis

Ausschüttungsrückforderung durch Insolvenzverwalter bei insolventen Schiffsfonds:

Aufgrund zahlreicher Insolvenzen sog. Schiffs-Fonds (Flottenfonds, Containerschiffsfonds, Bulkerfonds, Tankerfonds, etc.) werden zunehmend Schiffsfonds-Anleger, die sich an den Fonds als unmittelbare oder mittelbare Kommanditisten beteiligt hatten, seitens der Insolvenzverwalter unter Verweis auf §§ 171, 172 Abs. 4 HGB zur Rückzahlung von Ausschüttungen bzw. Liquiditäts-Entnahmen aufgefordert.

Rückzahlungspflicht oder Abwehrmöglichkeiten?

Daher mehren sich die Anfragen betroffener Anleger, ob sie die in der Vergangenheit seitens des Schiffsfonds erhaltenen Auszahlungen zurückzahlen müssen oder ob sie die an sie gerichtete Ausschüttungsrückforderung abwehren können.

Zur Beantwortung dieser Frage muss zum einen zwischen diversen Fallkonstellationen der Rückforderungen von Ausschüttungen differenziert werden (Ausschüttungs-Rückforderungen) und zum anderen ist eine Prüfung im Einzelfall unerlässlich (Erfolgreiche Abwehr der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters).

Erstberatung:

Aufgrund unserer Erfahrungen aus zahlreichen Mandaten und Prüfungen zu solchen an die Schiffsfonds-Anleger seitens der Insolvenzverwalter gerichteten Zahlungsaufforderungen raten wir, solchen Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen und sich durch oftmals kurze Fristsetzungen nicht unter Druck setzen zu lassen.

Um Anlegern hier eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Abwehrmöglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Für Mandanten, die keine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern eine schnelle Erledigung ihrer Angelegenheit wünschten, konnten wir nach entsprechenden Recherchen oftmals auch angemessene außergerichtliche Vergleichslösungen gegenüber den Insolvenzverwaltern durchsetzen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

24.07.2018

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.