Private Equity Fonds
Fondsgegenstand ist die außerbörsliche Beteiligung an Unternehmen. Die Fondsgesellschaft erwirbt mit einem Teil des seitens der Fonds-Anleger eingezahlten Geldes und teilweise mit zusätzlich aufgenommenen Darlehen Beteiligungen an Unternehmen. Handelt es sich hierbei um junge Firmen, die erst noch in der Produktentwicklung und den ersten Verkaufsaktivitäten stecken spricht man auch von sog. Venture-Capital-Fonds (Wagniskapital-Fonds). Andere Fondskonzepte investieren in die Übernahme etablierter Unternehmen oder Teilen von ihnen durch das bisherige Management (sog. Management-Buy-out – MBO). Das Grundprinzip von Private Equity (außerbörslichem Eigenkapital) besteht darin, Unternehmensanteile billig einzukaufen und später teuer zu verkaufen. Da die Risiken hierbei relativ hoch sind, werden mit dem Argument der besseren Streuung auch sog. Private-Equity-Dachfonds angeboten, die wiederum selbst in Private-Equity-Fonds investieren.
Emissionshäuser, die solche Private-Equity-Fonds aufgelegt haben, sind z.B. HCI (Ernst Russ), HMW Emissionshaus, MIG (MIG-Fonds), MPC Capital, Nordcapital, Rising Star, RWB (Rendite-WertBeteiligungen) Private Capital Emissionshaus.
Es handelt sich hier um eine unternehmerische Beteiligung des Anlegers, die zumeist als Kommanditgesellschaft (KG) bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG ausgestaltet ist, der der Kapital-Anleger als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beitritt. Eine unmittelbare Kommanditistenstellung hat der Anleger inne, wenn er selbst im Handelsregister eingetragen ist. Mittelbarer Kommanditist ist er dagegen, wenn ein im Handelsregister eingetragener Treuhandkommanditist für ihn den Gesellschaftsanteil treuhänderisch hält.
Als schwerwiegende Risiken sind hier zu nennen, dass der als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beigetretene Anleger mit seiner Einlage haftet und somit ein sog. Totalverlustrisiko zu tragen hat. Zudem besteht das Risiko, dass er gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft ggfs. wieder zurückzuzahlen hat (sog. Nachschusspflicht im Sinne von § 172 Abs. IV HGB).
Die weiteren Risiken von Privat-Equity-Fonds bestimmen sich nach zahlreichen weiteren Aspekten – wie z.B. der oft sehr hohen sog. „Weichkosten“, der konkreten Ausgestaltung des Gesellschafts-/ Treuhandvertrages, dem jeweiligen Marktumfeld, der Fremdkapitalquote, der Laufzeit des Fonds, etc. -, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.
Die Stiftung Warentest führt diverse Private-Equity-Fonds, die Sparpläne anbieten, auf ihrer Warnliste, wie z.B. die Beteiligung an der MIG AG & Co. Fonds 2 KG, InnoVenture GmbH & Co. Equity Fund 2 KG oder 3. RWB Private Capital Fonds.
Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater nicht hinreichend über die Risiken solcher Beteiligungsmodelle aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. In deren Rahmen führen wir dann auch eine Kurzrecherche zu dem konkreten Fonds durch und lassen unsere Erfahrungen aus vielen Fondsprüfungen einfließen. Des Weiteren prüfen wir Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.
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