Flugzeugfonds
Fondsgegenstand ist die Investition in Flugzeuge. Das heißt, im Regelfall erwirbt die Fondsgesellschaft mit einem Teil der seitens der Fonds-Anleger eingezahlten Geld und einem zusätzlich aufgenommenen Darlehen ein oder mehrere Flugzeuge, die dann für einen festen Zeitraum an eine Airline verchartert werden. Da die Airline als Leasingnehmer fungiert, werden solche Fonds auch als Flugzeugleasingfonds bezeichnet.
Emissionshäuser, die solche Flugzeug- oder Flugzeugleasingfonds aufgelegt haben, sind z.B. CFB, Doric Asset Finance (Doric Flugzeugfonds), Dr. Peters (DS Flugzeugfonds), HEH Hamburger EmissionsHaus (HEH Aviation-Fonds), Hannover Leasing (Flight Invest), Lloyd-Fonds, REAL I.S. (Aero Garant/ Best Aviation).
Es handelt sich hier um eine unternehmerische Beteiligung des Anlegers, die zumeist als Kommanditgesellschaft (KG) bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG ausgestaltet ist. Dieser tritt der Kapital-Anleger regelmäßig als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist bei. Eine unmittelbare Kommanditistenstellung hat der Anleger dann inne, wenn er selbst im Handelsregister eingetragen ist. Mittelbarer Kommanditist ist er dagegen, wenn ein im Handelsregister eingetragener Treuhandkommanditist für ihn den Gesellschaftsanteil treuhänderisch hält.
Als schwerwiegende Risiken sind hier zu nennen, dass der als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beigetretene Anleger mit seiner Einlage haftet und somit ein sog. Totalverlustrisiko zu tragen hat. Zudem besteht das Risiko, dass er gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft ggfs. wieder zurückzuzahlen hat (sog. Nachschusspflicht im Sinne von § 172 Abs. IV HGB).
Die weiteren Risiken von Flugzeug- bzw. Flugzeugfonds bestimmen sich nach zahlreichen weiteren Aspekten – wie z.B. der konkreten Ausgestaltung des Gesellschafts-/Treuhandvertrages, der Anzahl der Flugzeuge, der Art der Flugzeuge (Kurz- oder Langstrecken), der Laufzeit und Ausgestaltung der Charterverträge, dem Marktumfeld, der Airline, der Fremdkapitalquote, der Darlehensausgestaltung, der Fremdwährungsrisiken, der sog. „Weichkosten“, der Laufzeit des Fonds, etc. -, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.
Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater oder Bankberater nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. In deren Rahmen führen wir dann auch eine Kurzrecherche zu dem konkreten Fonds durch und lassen unsere Erfahrungen aus vielen Fondsprüfungen einfließen. Des Weiteren prüfen wir Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.
Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!
Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.