Pflegeimmobilien

Was versteht man unter einer Pflegeimmobilie?

Bei Pflegeimmobilien handelt es um Spezialimmobilien z.B. in Gestalt kompletter Einrichtungen, als einzelnes Appartement, als Alters- oder Pflegeheime, als Wohnheim mit angeschlossener Pflege oder als gemischte Heime aus Wohnheim (mit betreutem Wohnen) und Pflegeheimen.

Formen der Kapitalanlage in Pflegeimmobilien:

Anleger können in unterschiedlicher Weise in Pflegeimmobilien investieren. Häufig sind folgende Formen:

  • Geschlossene Immobilienfonds (Anbieter sind z.B.: ILG-Gruppe, IMMAC Immobilienfonds GmbH, INP-Gruppe)
  • Offene Fonds (aber regelmäßig nur Beimischungscharakter)
  • Direktinvestment (Erwerb einer Pflegeimmobilie)
  • Crowdfunding/ -investing (Crowdinvesting-Plattformen sind z.B.: companisto, zinsland oder bergfuerst)
  • Nachrangdarlehen

Verkaufsargumente – Pflegeimmobilie:

Im Rahmen der Vermittlung von Kapitalanlagen in wird oft mit dem demographischen Wandel in Deutschland und dem medizinischen Fortschritt argumentiert, wodurch ein deutlicher Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung zu verzeichnen sei. In der Folge werde daher auch der Bedarf an Pflegeplätzen steigen.

Bereits seit Längerem bestehende Einrichtungen seien für einen modernen Betrieb nicht gerüstet und könnten häufig auch nicht mit vertretbarem Aufwand umgerüstet werden.

Beim Erwerb eines Appartements sei es günstig, die Immobilie direkt vom Bauträger – und somit provisionsfrei – zu erwerben. Zudem erhalte der Anleger oftmals ein Belegungsrecht. Im Gegensatz zu einer vermieteten Eigentumswohnung bestehe auch kein Vertrag mit einem jeweiligen Mieter, sondern ein Vertrag mit dem Betreiber, auf den Gewerbemietrecht anzuwenden ist. Dadurch werde man nicht mit der Erstellung einer Betriebsnebenkostenabrechnung belastet, eine Haftung für Mängel der Mietsache entfalle.

Langfristige indexierte Mieteinnahmen und stabile Renditen sowie erwartete Preissteigerungen ließen hohe Gewinne erwarten. Zudem könne man Steuervorteile nutzen.

Oft wird zudem eine staatliche Förderung bei bestimmten Einrichtungen wie z.B. Behindertenwohnheimen, psychiatrischen Einrichtungen, Hospizen in Aussicht gestellt.

Nachteile und Risiken bei der Investition in Pflegeimmobilien:

All dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Investition in Pflegeimmobilien mit nicht unerheblichen Risiken behaftet ist. Diese gründen zum einem in dem Umstand, dass es sich bei einer Pflegeimmobilie um eine Spezialimmobilie handelt. Zum anderen kommen je nach Investitionsform die der Kapitalanlageform ohnehin schon anhaftenden Risiken hinzu (Pflegeimmobilie – Risiken – Schadensersatz).

Unser Angebot an Sie:

Falls Sie eine Bewertung hinsichtlich Ihrer Investition in eine Pflegeimmobilie möchten oder das Gefühl haben, nicht richtig oder nicht vollständig aufgeklärt worden zu sein, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Um Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

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Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.