Lebensversicherungsfonds

Fondsgegenstand ist der Erwerb von bestehenden Lebensversicherungsverträgen durch die Fondsgesellschaft. Werden US-Lebensversicherungen erworben, die im Unterschied zu deutschen Kapitallebensversicherungen regelmäßig als Risikolebensversicherung auf Lebenszeit oder bis zum Alter von 100 Jahren abgeschlossen werden, spekuliert die Fondsgesellschaft auf eine kurze Lebenserwartung des Versicherten.  Beim Erwerb klassischer deutscher Kapitallebensversicherungen kommt es auf die Summe bei Fälligkeit der Versicherung und somit auch auf die Entwicklung der Kapitalmärkte an.

Emissionshäuser, die solche Lebensversicherungsfonds aufgelegt haben, sind z.B.  BAC Berlin Atlantic Capital (BAC Life Trust–Fonds), BVT, Deutsche Bank (DB Kompass Life-Fonds), DFH, HPC Capital, HVB Fonds Finance, HSC, König & Cie. (Ernst Russ), Lloyd Fonds, WealthCap.

Zumeist sind solche Lebensversicherungsfonds als Kommanditgesellschaft (KG) bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG ausgestaltet, der der Kapital-Anleger regelmäßig als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beitritt. Eine unmittelbare Kommanditistenstellung hat der Anleger dann inne, wenn er selbst im Handelsregister eingetragen ist. Mittelbarer Kommanditist ist er dagegen, wenn ein im Handelsregister eingetragener Treuhandkommanditist für ihn den Gesellschaftsanteil treuhänderisch hält.

Als schwerwiegende Risiken sind hier zu nennen, dass der als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beigetretene Anleger mit seiner Einlage haftet und somit ein sog. Totalverlustrisiko zu tragen hat. Zudem besteht das Risiko, dass er gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft ggfs. wieder zurückzahlen muss (sog. Nachschusspflicht im Sinne von § 172 Abs. IV HGB).

Die weiteren Risiken von Lebensversicherungsfonds hängen von zahlreichen weiteren Aspekten – wie z.B. der konkreten Ausgestaltung des Gesellschafts-/Treuhandvertrages, der sog. „Weichkosten“, dem Ankaufkonzept hinsichtlich des Ankaufs deutscher, britischer und/oder US-amerikanischer Lebensversicherungen, etc. – ab, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.

Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater nicht hinreichend über die Risiken solcher Beteiligungsmodelle aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Abzugrenzen ist eine solche Kapitalanlage von sog. Ankaufmodellen, bei denen der Anleger eigene Lebensversicherungsverträge verkauft, oder von sog. Lebensversicherungsmodellen, bei denen der Anleger eine eigene fremdfinanzierte Lebensversicherung erwirbt.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.