Medienpräsenz RA Christian Thum

ARD Das Erste – Plusminus

Sendung vom 11.04.2018
„Wohnungsgenossenschaften und fragwürdige Anbieter“


SR 3, Saarländischer Rundfunk

20.10.2017
Interview zum Thema Alphapool AG


SR Saarländischer Rundfunk – Fernsehen

aktueller bericht

Sendung vom 20.10.2017
Interview zum Thema Alphapool AG


SR 3, Saarländischer Rundfunk

Sendung Region am Mittag vom 23.05.2016
Interview zum Thema Alphapool AG


Die Welt Online

Sendung vom 03.01.2011
„Lukrative Verflechtung – Neue Kritik an Immobiliengeschäften der Apobank“


FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND

Ausgabe 24. August 2010
„Teure Gebühren am Geldautomaten“
„… Einen ganz anderen Weg sieht Christian Thum …. Er setzt auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), genauer: auf dessen Paragrafen 138. Der verbietet sittenwidrige Geschäfte. …“


Das Erste – Plusminus

Sendung vom 26.05.2009
„TÜV-Siegel garantiert nicht Sicherheit“


Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)

Ausgabe 27. September 2008
„Das ganze Leben ist ein Spielkasino“
„… Rechtsanwalt Christian Thum … . Das Spektrum seiner Klienten reiche von der Putzfrau bis zum Chefarzt. Und so Thum, deren Ahnungslosigkeit in Finanzgeschäften korrespondiere sehr oft mit der Ahnungslosigkeit ihrer Finanzberater. …“


Cash. DAS KAPITALANLAGE-Magazin

Ausgabe Juli/August 2007
„Wirbel um die Göttinger Gruppe – Alles rennet, rettet, flüchtet ..“
„… Mit denen, die wir belangt haben, konnten wir uns aber zumindest auf einen Vergleich einigen, berichtet Christian Thum …“


FINANZWELT und FINANZWELT online

Ausgabe 04/2007
„Göttinger Gruppe – Das Finale immer noch spannend“
„… Auf die praktische Konsequenz weist der eine Reihe GG-Anleger betreuende Anwalt Christian Thum .. hin: Etwaige Ansprüche der Anleger sind beim jeweiligen Insolvenzverwalter anzumelden, nicht etwa beim Gericht. Damit werden sich Thum zufolge allerdings wohl beide Verwalter befassen müssen, da beide jetzt in die Insolvenz gegangenen Gesellschaften ins Geschäft mit den Anlegern eingebunden waren.“


FINANZWELT online

„Göttinger Gruppe – Der Justizskandal hinter der Pleite“
„… Hier hat der Rechtstaat versagt, meint denn auch der Anwalt Christian Thum, der eine Reihe von Anlegern der Göttinger Gruppe vertritt.“


FOCUS

Ausgabe 6.August 2007
„ANLEGERFALLE – Horror-Post vom Fiskus“
„… Nach Ansicht des auf die Firma spezialisierten Anwalts Christian Thum .. hilft den Anlegern die von den Behörden geforderte Gewinnerzielungsabsicht bei dieser atypisch stillen Beteiligung.“


SWR

Sendung vom 10.07.2007
Landesschau Baden-Württemberg
„Experte im Studio ist Christian Thum“


ARD – Das Erste

Sendetermin 24.04.2006
„Rollt der Ball, rollt der Rubel – Fußball – das Geschäft“
Interview im Film des Filmemachers und Wirtschaftsjournalisten Günter Ederer


FINANZWELT

Ausgabe 06.2005
„Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist in Kraft getreten – KapMuG soll die Prozessflut bändigen“


Handelsblatt

Ausgabe 1.9.2005
„Anleger klagen zu Tausenden gegen die Göttinger Gruppe“
„Christian Thum .. geht davon aus, dass seit Beginn der 90er-Jahre allein 130.000 Verträge mit Raten-Auszahlung geschlossen wurden.
… Anwalt Thum hat immerhin die Erfahrung gemacht, dass sich die GG heute eher als früher auf Vergleiche einlässt, wenn auch nicht freiwillig.“


Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum – DFI Report

Ausgabe 25.03.2005
„BGH HILFT GG-ANLEGERN“
„… Die Urteile helfen nicht nur den betroffenen Gruppen von Anlegern weiter, sondern dürften auch die Situation der Göttinger Gruppe weiter verschärfen, urteilt der an den Verfahren beteiligte Anwalt Christian Thum …“


FOCUS

Ausgabe 26. März 2005
„Göttinger Gruppe: BGH stützt Anleger“
„Es bleibt allerdings fraglich, ob bei der Göttinger Gruppe für alle Anleger noch Schadensersatz zu holen ist, erklärt Rechtsanwalt Christian Thum …“


Handelsblatt

Ausgabe 23.3.2005
„Göttinger sieht BGH-Urteil gelassen“
„… Christian Thum …, der in zwei der BGH-verfahren Anleger vertrat, schätzt, dass die seit Beginn der 90er-Jahre tätige GG über die Jahre hinweg rund 130.000 Verträge mit Anlegern geschlossen hat. … Thum geht davon aus, dass auch viele vor 1998 geschlossenen Verträge betroffen sind, weil das Beteiligungsmodell im Abstand von drei bis vier Jahren den Abschluss von Folgeverträgen vorsieht.“


Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum – DFI Report

Ausgabe 12.11.2004
„Rechtsschutz für Stille Gesellschafter“
„Der Anwalt Christian Thum … hat ein Urteil des Landgericht Wiesbaden gegen die DBV-Winterthur Rechtsschutzversicherung (Az. 5 O 133/04 – noch nicht rechtskräftig) erstritten, welches klarstellt, dass im Rahmen von Beteiligungsmodellen die steuerlich relevante Einstufung von Anlegern als Mitunternehmer im Hinblick auf die üblichen .. von Rechtsschutzversicherungen keine Bedeutung hat. …“


kapital-markt intern Special

Ausgabe 09.09.2004
„BGH stärkt Rechtsposition der Gesellschafter atypisch stiller Beteiligungsmodelle“


kapital-markt intern

Ausgabe 36/2004
„BGH stärkt Anlegerschutz bei ‚fehlerhafter Gesellschaft“
„… RA Christian Thum …, prophezeit gegenüber ‚k-mi‘, daß ‚die Gerichte in Göttingen und Braunschweig, die im Einklang mit der Göttinger Gruppe bislang die Anwendbarkeit der ‚fehlerhaften Gesellschaft‘ zum Schutz der Gesellschaft und zu Lasten der getäuschten Anleger für anwendbar hielten, sich nun dem BGH anschließen könnten.“


Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum – DFI Report

Ausgabe 17.10.2003
„Göttinger Gruppe – Agio zurück an Anleger“
„… Christian Thum … hat ein weiteres Urteil gegen die Göttinger Gruppe (GG) erstritten. Nach dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichtes Braunschweig muss die Göttinger Gruppe den Anlegern auch das so genannte Aufgeld (Agio) in Höhe von fünf Prozent plus Zinsen zurückerstatten, wenn diese nach fehlerhafter Beratung ihre Einlagen kündigen. …“


Handelsblatt

Ausgabe 14.10.2003
„Göttinger Gruppe muss Aufgeld zurückerstatten“
„… Christian Thum …, der das Urteil erwirkte, kritisiert, dass das Gericht dem Anleger die Rückzahlung aller geleisteten Einlagen verwehrt. …Rechtsanwalt Thum will seinen Mandaten empfehlen, gegen das jetzige Teilurteil Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen.“


Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum – DFI Report

Ausgabe 25.07.2003
„Nicht ausreichend sittenwidrig?“
„Mit einem weiteren von Anwalt Christian Thum (…) erstrittenen Urteil (Aktenzeichen 3 U 142/02) hat das Oberlandesgericht Braunschweig seine Ansicht zur Göttinger Gruppe (GG) und deren Vertriebsmethoden untermauert (siehe Nr. 29/03). Die Risikohonweise auf dem Zeichnungsschein seien nicht ausreichend … .“


Deutsches Finanzdienstleistungs Informationszentrum – DFI Report

Ausgabe 18.07.2003
„Göttinger unterliegt vor OLG Braunschweig“
„… Es war daher die Pflicht der Beklagten und ihres Vermittlers, dem Kläger ein zutreffendes Bild von den Risiken der Beteiligung zu vermitteln. Dieser Verpflichtung ist der Vermittler nicht nachgekommen. Erstritten wurde das Urteil vom Anwalt Christian Thum … .“


Handelsblatt

Ausgabe 10.4.2003
„Oberlandesgericht öffnet Anlegern Tor zum Ausstieg“
„… In einem von Rechtsanwalt Christian Thum … erstrittenen Urteil stellt das Gericht fest, daß die außerordentliche Kündigung der GG-Sparpläne durch einen Anleger wegen Fehlberatung berechtigt war. Der Finanzdienstleister müsse sich das verschulden seines Vermittlers zurechnen lassen, heißt es in der Begründung des rechtskräftigen Urteils. …“


DIE RHEINPFALZ

Ausgabe 15. März 2003
„Polizisten lassen sich eine Million Mark auszahlen“
„LKA stellt im Betrugsfall CTS ‚Auffälligkeiten‘ fest: … Christian Thum, Anwalt für Kapitalanlagerecht und Verbraucherschutzrecht … sieht durchaus Anhaltspunkte, dass sich Polizeibeamte strafbar gemacht haben könnten. …“

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.