Vermögensverwaltung (Asset-Management)
Im Gegensatz zum Anlageberater wird der Vermögensverwalter in der Regel bevollmächtigt, das Vermögen seiner Kunden nach eigenem Ermessen zu verwalten.
Insoweit überprüfen wir z. B. für unsere Mandanten, ob der Vermögensverwalter bei der Ausübung seines Ermessens die vereinbarten Anlageziele und Anlagekriterien hinreichend beachtet hat.
Des Weiteren hat ein Vermögensverwalter gewisse Überwachungs-, Berichts- und Meldepflichten zu beachten, deren Einhaltung wir ebenfalls für unsere Mandanten prüfen.
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Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.