Autofinanzierung – Widerruf
Auto-Kredit / Auto-Darlehen:
Wenn dem Verbraucher beim Autokauf seitens des Autohändlers zugleich sozusagen „im Paket“ zur Finanzierung des Pkw ein Darlehen (sog. Autodarlehen bzw. Autokredit) angeboten wird, muss er u.a. richtig hinsichtlich seines Widerrufsrechts informiert werden.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung / fehlerhafte Widerrufsinformation:
Ist diese Belehrung – wie nicht selten – fehlerhaft gewesen, so steht den fehlerhaft belehrten Verbrauchern für ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Autokreditverträge/Autodarlehensverträge grundsätzlich noch heute ein Widerrufrecht gegenüber der Bank zu. Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt hier nicht.
Besonders vorteilhafte Rechtsfolgen:
Die sich aus einem solchen Widerruf des Auto-Kredits / Auto-Darlehens ergebenden Rechtsfolgen sind für den Verbraucher besonders vorteilhaft (Autofinanzierung – Widerruf des Auto-Kredits/-Darlehens).
Unser Angebot:
Da aus unserer Sicht eine Einzelfallprüfung unerlässlich ist und nach unserer Erfahrung die gesamte Widerrufsabwicklung von Anfang anwaltlich begleitet werden sollte, bieten wir Interessenten zur Prüfung der Widerrufsbelehrung und der hierzu im Darlehensvertrag enthaltenen Angaben ein besonders günstiges Prüfungsangebot an. Hierauf basierend kann dann die weitere Vorgehensweise mit Ihnen erörtert werden.
Rechtsschutzversicherung:
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Rechtsschutzversicherungen auch über den Verkehrsrechtsschutz Kostendeckung gewähren müssen. Es lohnt sich deshalb die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung prüfen zu lassen.
Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!
Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.