Zertifikate

Begrifflichkeit des Zertifikats

Ein Zertifikat ist als Schuldverschreibung zu qualifizieren. Im Unterschied zu einer Zinsanleihe sagt die Bank, die ein Zertifikat auflegt, dem Kunden aber keine feste Verzinsung zu, sondern macht die Rückzahlung von einer derivativen Komponente, also einer marktbezogenen Referenzgröße (Basiswert oder underlying genannt) abhängig. Basiswerte können z.B. Wertpapiere (Aktien, Anleihen, …), finanzielle Kennzahlen (Indizes, …) oder Handelsgegenstände (Edelmetalle, Devisen, Rohstoffe, …) sein.

Deshalb ist häufig auch von einer Wette zwischen Anleger und Bank die Rede, bei der der Anleger die Risiken hinsichtlich der Entwicklung der Referenzgröße trägt.

Risiken

Wie unsere Erfahrung zeigt, ist den Anlegern diese Risikostruktur oft nicht bewusst. Je nach Ausgestaltung muss der Anleger mit einem Totalverlust seines an die Bank gezahlten Geldes rechnen.

Bei sog. Hebel-Zertifikaten (sog. Turbo- oder Knock-out-Zertifikate), die noch einen Wertpapierkredit beinhalten, sind die Risiken besonders hoch.

Hinzu kommt, dass die Risiken der eingebetteten Finanztermingeschäfte regelmäßig nur mit finanzmathematischen Kenntnissen bewertet werden können und die Risiken somit für den Anleger oft nicht durchschaubar sind.

Ausgestaltung von Zertifikaten 

Die Ausgestaltungsmöglichkeiten für Zertifikate sind sehr vielfältig.

Bei sog. Partizipationszertifikaten, deren Laufzeit oft nicht fest bestimmt ist, richtet sich der Wert des Zertifikats nach dem Wert des Basiswerts. Beispiele hierfür sind: Basket-Zertifikate, Index-Zertifikate, Korb-Zertifikate, Strategie-Zertifikate, Themen-Zertifikate, Tracker-Zertifikate.

Im Gegensatz hierzu gibt es Zertifikate, deren Laufzeit bereits bei Emission festgelegt wird und deren Wert zum Fälligkeitszeitpunkt sich nach vorab festgelegten Bedingungen richtet. Beispiele hierfür sind: Bonus-Zertifikate, Discount-Zertifikate, Express-Zertifikate, Outperformance-Zertifikate.

Unser Angebot an Sie

Um Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Risiken und etwaigen Schadensersatzmöglichkeiten zu geben,  bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Falls Sie das Gefühl haben, nicht richtig aufgeklärt worden zu sein, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wichtig ist es, hier schnell zu handeln. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie Ihre Schadensersatz-Ansprüche durch Verjährung verlieren.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.