Edelmetalle

Edelmetalle als Kapitalanlage

Bei Kapitalanlagen in Edelmetalle (z.B. Gold, Silber, Platin, Palladium, Selten Erden …) ist im Wesentlichen zwischen dem physischen Erwerb solcher Edelmetalle (z.B. Münzen, Barren, …)  und Beteiligungen an Fonds/Unternehmen, die in Edelmetalle investieren, zu differenzieren.

Sparpläne

Für diejenigen, die das Edelmetall zwar physisch erwerben, aber nicht selbst im Schließfach/Tresor aufbewahren möchten, werden  von diversen Anbietern auch sog. Sparpläne – z.B. „Goldsparplan“, „Goldsparbuch“, „Goldie-Sparplan“ „Wertsicherungs-Sparplan“, „Edelmetalldepot“ – angeboten, bei denen der Anleger z.B. monatlich eine feste Rate zahlt.

Zu beachten sind hier aber die häufig ganz erheblichen sog. „Weichkosten“, die eine überaus starke Kurssteigerung erfordern, damit der Anleger letztlich sein eingezahltes Geld nicht verloren hat.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Anleger seitens der Berater bzw. Anbieter nicht nur nicht über die erheblichen Schwankungen der Edelmetallwerte oder aktuellen Kursstände, sondern insbesondere auch nicht über solch ganz erheblichen sog. „Weichkosten“ aufgeklärt werden. Oftmals kommen zu hohen Vertriebsprovisionen noch gesonderte Abschlussprovisionen, Auslieferungskosten, Bearbeitungsgebühren, Bewachungsgebühren, Mindest-Depotgebühren, Einrichtungsgebühren, Kaufpreisaufschläge, Lagergebühren, Mindermengenaufschläge, Rücknahmegebühren, Verwaltungskosten, etc. hinzu.

U.a. aus diesen Aspekten wurde in der Fachpresse – z.B. Handelsblatt – schon kritisch über solche Sparpläne berichtet.

Fonds

Des Weiteren können sich Anleger u.a.. als Kommanditisten an Fonds beteiligen, die entweder selbst Edelmetalle erwerben oder z.B. in Minen investieren. Zu den Kursrisiken kommen hier die fondsspezifischen Risiken.

Gold-ETC

Bei sog. Gold-ETC (Exchange Traded Commodities), die von ETFs (Exchange Traded Funds) zu unterscheiden sind, werden die Anleger nicht Miteigentümer am Edelmetall, sondern nur eine Schuldverschreibung. Hier trägt der Anleger somit auch das Emittentenrisiko.

Unser Angebot an Sie

Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater/Vermittler nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. Hierbei prüfen wir u.a. Ausstiegsmöglichkeiten sowie Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.

Falls Sie das Gefühl haben, nicht richtig aufgeklärt worden zu sein, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wichtig ist es, hier schnell zu handeln. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie Ihre Schadensersatz-Ansprüche durch Verjährung verlieren.

 

07.05.2018


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