Nuri – Liquidation – Vivid Money – Stretto – Schadensersatz

22. November 2022

Hinweis

22.11.2022

Nuri GmbH (zuvor Bitwala GmbH):

Über das Fintech-Unternehmen Nuri GmbH und das sog. Bitcoin-Ertragskonto – Nuri – Insolvenz – Solarisbank – Bitcoin-Ertragskonto – Schadensersatz – sowie die Insolvenzantragstellung – Nuri-Insolvenz – Insolvenzverwalter Stark – BTC-Ertragskonto – Schadensersatz – haben wir bereits berichtet.

Liquidation der Nuri GmbH:

Wie der Presse zu entnehmen war, soll die Nuri GmbH nun, nachdem der seitens des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg bestellte vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jesko Stark keinen Investor für die Nuri GmbH gefunden habe, kurzfristig liquidiert werden.

Einstellung der Geschäftstätigkeit der Nuri GmbH:

Daher werde die Nuri GmbH ihre Geschäftstätigkeit einstellen, die hierzu derzeit u.a. Folgendes verlautbaren lässt:

  • Die Nuri-Kunden sollen “ihre Gelder bis spätestens 18.12.2022 abheben”.
  • Der Handel mit Kryptowährungen (insbesondere Bitcoin und Ether) soll bereits am 30.11.2022 deaktiviert werden.
  • Die Vermögenswerte aus den “Nuri-Pots”, die mit dem Bankhaus von der Heydt zugänglich gemacht wurden, sollen bis 01.12.2022 abgehoben werden. Anderenfalls sollen diese dann automatisch verkauft und ein Guthaben am 02.12.2022 gutgeschrieben werden.

Nachdem zunächst der Fortbestand von Nuri mit einem neuen Investor in Aussicht gestellt wurde, kommen diese Schritte nach unserer Ansicht überraschend und hinterlassen bei uns den Einduruck, dass offenbar schnell ein Schlusstrich gezogen werden soll.

Vivid Money GmbH – Solarisbank:

Um den Kunden eine Alternative zu schaffen, habe Nuri eine “Partner:innenschaft mit der Vivid Money GmbH geschlossen“. Diese sei eine “etablierte Partnerin der Solarisbank” und betreibe eine mobile Krypto- und Banking-App.

Bitcoin-Ertragskonto – Celsius Network LCC – Stretto:

Die geschädigten Kunden, die ein sog. “Bitcoin-Ertragskonto” abgeschlossen hatten, werden hinsichtlich des Insolvenzverfahrens der Celsius Network LCC nach “Chapter 11” des U.S. Bankruptcy Code an Stretto verwiesen, die als die für das Celsius Neworks Insolvenzverfahren ernannte Forderungs- und Notifizierungsstelle fungiere.
Dass aber völlig fraglich ist, ob die geschädigten Kunden hier eine Befriedigung finden können, wird unerses Erachtens nicht hinreichend erwähnt.

Bewertung – Erfahrungen – Recherchen:

Soweit der Eindruck entsteht, dass hier kurzfristig ein Schlusstrich gezogen und die Kunden mit ihren Verlusten alleine gelassen werden sollen, sollten sich diese hiermit nicht abfinden.
Wie bereits berichtet (Nuri – Insolvenz – Solarisbank – Bitcoin-Ertragskonto – Schadensersatz) kommen Schadensersatzansprüche der Anleger auch gegen die der deutschen Einlagensicherung unterliegenden Solarisbank AG in Betracht, wenn dieser entsprechende Fehlauskünfte und Aufklärungspflichtverletzungen zugerechnet werden, zumal einiges – wie auch unsere Recherchen ergeben haben – für die Inanspruchnahme von einem besonderen persönlichen Vertrauen derselben spricht.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Eine Einzelfallbewertung ist hier unerlässlich, zumal die rechtliche Bewertung der in Betracht kommenden Ansprüche und Zurechnungen relativ komplex ist.

Aufgrund von Verjährungsaspekten und der jetzt angekündigten Liquidation der Nuri GmbH sowie der hieraus folgenden zeitlichen Dringlichkeit sollten Sie hier nicht länger zuwarten.

Um Anlegern hier eine Orientierung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.