Nuri – Betrug – Bitcoin-Ertragskonto – Solarisbank – Schadenersatz

8. Februar 2023

Hinweis

08.02.2023

Nuri GmbH (zuvor: Bitwala GmbH) – Solarisbank AG – Bitcoin-Ertragskonto – Nuri Ertragskonto:

Über das sog. „Bitcoin-Ertragskonto“ bzw. sog. „Nuri Ertragskonto“, das seitens der Nuri GmbH, die wiederum für die Solarisbank AG als sog. gebundener Vermittler tätig geworden war, angeboten wurde (vgl. Nuri – Insolvenz – Solarisbank – Bitcoin-Ertragskonto – Schadensersatz), das Insolvenzverfahren der Celsius Network LCC nach „Chapter 11“ (vgl. u.a. Nuri – Liquidation – Vivid Money – Stretto – Schadensersatz) sowie das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nuri GmbH (vgl. Nuri-Insolvenz – Insolvenzverwalter Stark – BTC-Ertragskonto – Schadensersatz, Nuri – Insolvenz -Forderungsanmeldung – Frist – Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stark), haben wir bereits berichtet.

Staatsanwaltschaft – Anklage wegen Betrugs:

Aktuell hat nun die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaats New York im Januar 2023 den Mitgründer und ehemaligen CEO der Celsius Network LCC, die Vertragspartner des sog. „Bitcoin-Ertragskontos“ war, Herrn Alex Mashinsky wegen Betrugs angeklagt.

Gutachten im Hinblick auf ein betrügerisches Schneeballsystem:

Des Weiteren konnte der Presse entnommen werden, dass der Insolvenzrichter im Insolvenzverfahren der Celsius Network LCC nach „Chapter 11“ aufgrund des erheblichen Verdachts des Betreibens eines betrügerischen Schneeballsystems einen Gutachten in Auftrag gegeben hat.

Bewertung – Erfahrungen – Schadensersatz:

Nach unserer Bewertung ist ein Betrug bzw. das Betreiben eines sog. „Schneeballsystems“ bzw. sog. „Ponzi-System“ auf seiten der Celsius Network LCC auch für die Schadensersatzansprüche der Kunden der Nuri GmbH bzw. Solarisbank AG, über die die deutschen Anleger das sog. „Bitcoin-Ertragskonto“ bzw. „Nuri Ertragskonto“ abgeschlossen hatten, von Relevanz.

  • Hier kommen vertragliche Schadensersatzansprüche gegen die Nuri GmbH bzw. Solarisbank AG in Betracht, weil z.B. ein Vermittler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die von ihm vermittelte Kapitalanlage grds. auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen hat.
  • Des Weiteren ist an deliktische Schadensersatzansprüche zu denken.

Dringender Handlungsbedarf – Forderungsanmeldungsfrist – Verjährung:

Sofern Anleger, die ein sog. „Nuri Bitcoin Ertragskonto“ bzw. „Nuri Ertragskonto“ bzw. „Bitcoin-Ertragskonto“ abgeschlossen und in dieses ihre Bitcoins (BTC) transferiert hatten, ihre Schadensersatzmöglichkeiten nicht verlieren wollen, sollten sie nicht länger zuwarten.

Denn zum einen müssen Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren über die Nuri GmbH i.I. aufgrund der bereits verstrichenen Forderungsanmeldungsfrist zeitnah nachgeholt werden und zum anderen sollten bereits jetzt Verjährungsaspekte berücksichtigt werden.

Es besteht daher bereits jetzt ein dingender Handlungsbedarf.

Unser Angebot an Sie:

Um geschädigten Anlegern hier eine Einschätzung zur Orientierung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten sowie der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Falls Sie eine solche wünschen, sollten Sie sich in Anbetracht der Dringlichkeit kurzfristig mit uns in Verbindung setzen.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise sowohl im Hinblick auf eine Forderungsanmeldung unter Darlegung der anfallenden Kosten, als auch gegenüber weiteren Anspruchsgegnern auf Schadensersatz erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.