Aimondo – Anleihe – Finanztest – Staatsanwaltschaft – Schadensersatz

12. Juli 2022
Kategorien: Anleihen

Hinweis

12.07.2022

Aimondo GmbH und Aimondo AG:

Die Aimondo GmbH mit Sitz in Düsseldorf gehört zur in der Schweiz ansässigen Aimondo AG und bezeichnet sich selbst als Softwareunternehmen, das sich als “wachstumsorientiertes Start-up” mit einer “auf KI-basierten Software” als “Dienstleister für Online-Shops und Markenhersteller im E-Commerce einen Namen gemacht” habe.

Unternehmens-Anleihe – Vorzugsaktien – Partizipationsscheine:

Da sie “für die Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie zusätzliches Kapital, bis das weitere Wachsatum aus den laufenden Einnahmen finanziert werden kann“, benötige, wurden im sog. “Bereich ‘Friends & Family'” Vorzugsaktien/Partizipationsscheine (Inhaberpapiere) der Aimondo AG wie auch Unternehmensanleihen der Aimondo GmbH – u.a. Aimondo-Anleihe (ISIN: DE000A289K55, WKN: A289K5) angeboten. Diese Aimondo-Anleihe, die im Jahr 2020 begegeben wurde, sah einen Zins von 5,75 % p.a.und eine Endfälligkeit zum 15.05.2022 vor.

Finanzstest – Risiken und Probleme mit der “Aimondo Anleihe”:

  • In dem in der August-Ausgabe 2020 erschienen Artikel “Fiese Abzocke mit Topzinsen” wies die Fachzeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest bereits darauf hin, dass die Schweizer SAS Steucap Acquisition & Sales AG (SAS) Internetportale wie die “SG Sichere Geldanlagen” betreibe, über die auch die Aimondo-Anleihe unter Angabe fehlerhafter Risikohinweise angeboten wurde.
  • Wie die Anleihegläubiger inzwischen erfahren mussten, konnte die Aimondo-Anleihe im Mai 2022 nicht fristgerecht getilgt werden. Insoweit habe – wie die Fachzeitschrift Finanztest am 14.06.2022 berichtete – die Aimondo ihren Anlegern mitgeteilt, “keinen Zugriff auf die Mittel zu haben” und diese gebeten “bis Ende Juli 2022 stillzuhalten“.

Staatsanwaltschaft Düsseldorf:

Nachdem dies schon kein gutes Zeichen für die Anleger war, muss nun einem Artikel der Fachzeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest vom 12.07.2022 entnommen werden, dass aktuell die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Aimondo GmbH wegen eines “angeblichen Schneeballsystems und nicht renditeträchtiger Geschäftstätigkeitermittele.

Bewertung – Erfahrungen – Schadensersatz:

Sollte sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in diesem Sinne bestätigen, stehen den geschädigten Anlegern nach unseren Erfahrungen mit solchen sog. Schneeballssystemen diverse auf Schadensersatz gerichte Möglichkeiten und Anspruchsgrundlagen gegen verschiedene Anspruchsgegner zu.
Ungeachtet dessen, kommen für die Anleger, die beim Kauf der Anleihe fehlerhaft über die Risiken derselben aufgeklärt bzw. beraten worden sind, schon Schadensersatzansprüche in Betracht.
Zudem resultieren Schadensersatzansprüche der Anleger aus sog. Ad-hoc-Pflichten, wenn Emittenten den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig oder falsch über kursrelevante Umstände informiert haben.
Im Hinblick auf das Emittentenrisiko besteht bereits ein gewisser Handlungsbedarf der Anleger. Auch sollten schon jetzt Verjährungsaspekte berücksichtigt werden.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung hier unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.