Jenabatteries – Insolvenz – Insolvenzverwalter Rombach – Forderungsanmeldung – Frist

4. Mai 2023

Hinweis

04.05.2023

Jenabatteries GmbH insolvent – Insolvenz-Eröffnungsbeschluss:

Nachdem über das Vermögen der Jenabatteries GmbH, die unter der Marke „CERQ“ operierte, zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden war (vgl. Jenabatteries – Insolvenz – Rechtsanwalt Rombach – Nachrangdarlehen – JB Emission), wurde jetzt mit Beschluss des Amtsgerichts Gera als Insolvenzgericht vom 01.05.2023 (Az.: 8 IN 66/23) das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der Jenabatteries GmbH eröffnet.

Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Herr Rolf Rombach der Rombach Rechtsanwälte / Insolvenzverwalter:

Als Insolvenzverwalter wurde der bereits vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach bestellt.

Frist zur Forderungsanmeldung bis zum 20.06.2023:

Zugleich hat das Insolvenzgericht die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.06.2023 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Bewertung – Nachrangdarlehen – Erfahrungen:

  • Zu beachten ist, dass nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 01.05.2023 die Insolvenzgläubiger nur zur Anmeldung erstrangiger Insolvenzforderungen aufgefordert werden, sodass sich für die Anleger, die sog. Nachrangdarlehen mit der Jenabatteries GmbH – u.a. „JB Emission 1“, „JB Emission 2“, usw. bzw. „JB Emission 3 Smart“, usw. – abgeschlossen hatten, die Frage stellt, ob und ggfs. welche Forderungen diese überhaupt zur Insolvenztabelle anmelden können.
  • Wie bereits berichtet (vgl. z.B. Jenabatteries – Insolvenz – Rechtsanwalt Rombach – Nachrangdarlehen – JB Emission) hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen die in den – ohnehin mit nicht unerheblichen Risiken behafteten – sog. Nachrangdarlehen verwendeten Nachrangklauseln als unwirksam erachtet. Daher gilt es, unter diesen Vorgaben des BGH die in den Nachrangdarlehen in unterschiedlichen Ausgestaltungen enthaltenen sog. Nachrangklauseln bzw. sog. Rangrücktrittsklauseln bzw. sog. qualifizierten Nachrangklauseln im Einzelfall zu prüfen.
  • Daneben kommen auch Schadenersatzansprüche der geschädigten Anleger in Betracht und zwar u.a. sowohl gegen die Jenabatteries GmbH, als auch gegen deren verantwortliche Personen und die Emissionshelfer.

Handlungsbedarf – Forderungsanmeldungsfrist – Verjährung:

Daher sollten die Anleger der Jenabatteries GmbH darauf achten, dass sie keine Fristen verpassen und ihre Ansprüche je nach Anspruchsgrundlage im Insolvenzverfahren angemeldet oder ggfs. außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen weitere in Betracht kommende Anspruchsgegner hinreichend verfolgt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die Verjährung.

Auch aufgrund der Fristsetzung des Insolvenzgerichts zur Forderungsanmeldung – 20.06.2023 – und den noch vorzunehmenden Prüfungen besteht bereits dingender Handlungsbedarf.

Unser Angebot an Sie:

Um geschädigten Anlegern hier eine Einschätzung zur Orientierung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten sowie der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Da seitens der Jenabatteries verschiedene sog. Nachrangdarlehen angeboten worden sind, ist eine Einzelfallbewertung hier unerlässlich.
Falls Sie eine solche wünschen, sollten Sie sich in Anbetracht der Forderungsanmeldungsfrist kurzfristig mit uns in Verbindung setzen.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise sowohl im Hinblick auf eine Forderungsanmeldung unter Darlegung der anfallenden Kosten, als auch gegenüber weiteren Anspruchsgegnern auf Schadensersatz erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.