Green City AG – Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bierbach

Hinweis

11.02.2022

Green City AG:

Ãœber die Insolvenzantragstellung der Green City AG sowie entsprechende Probleme hinsichtlich seitens derselben angebotener Finanzprodukte (u.a.: Aktien, Anleihen, Genussrechte, geschlossene Fonds, Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen) haben wir bereits berichtet (Green City AG – Insolvenz – Anleihen – Fonds – Genussrechte – Schuldverschreibungen).

Insolvenz:

Zwischenzeitlich wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.01.2022 (Az.: 1513 IN 152/22) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City AG eröffnet.

Vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bierbach der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen:

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde hierbei Herr Rechtsanwalt Axel Bierbach der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (MHBK) bestellt, dessen Aufgabe es nun u.a. ist, die Unternehmensführung zu überwachen sowie das Vermögen zu sichten und für die Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Erfahrungen – Bewertung – Weitere Vorgehensweise:

  • In einem eröffneten Insolvenzverfahren wird es darum gehen, dass die Anleger ihre Ansprüche richtig zur Insolvenztabelle anmelden, wobei hier zwischen den unterschiedlichen Anlagearten differenziert werden muss.
  • Im Ãœbrigen kommen daneben Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger in Betracht und zwar – je nach Kapitalanlage – u.a. sowohl gegen die Green City AG als auch deren Tochtergesellschaften wie auch deren Gründungsgesellschafter oder die Emissionshelfer.
  • Hierbei gilt es jetzt schon die Verjährung zu beachten, damit Sie als Anleger Ihre Ansprüche nicht verlieren!
  • Im Ãœbrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Green City AG – Insolvenz – Anleihen – Fonds – Genussrechte – Schuldverschreibungen

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine Einzelfallbewertung ist hier unerlässlich ist, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!