bc connect – BaFin – Insolvenzverwalter Scheffler – Staatsanwaltschaft

6. Januar 2022

Hinweis

06.01.2022

bc connect GmbH – Insolvenz – Vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte :

Darüber, dass über das Vermögen der bc connect GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden war, haben wir bereits berichtet (bc connect – Insolvenz – Insolvenzverwalter Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte – Schadensersatz).

Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin:

Inzwischen hat nun auch die BaFin der bc connect GmbH mit Bescheid vom 25.11.2021 aufgegeben, „das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln“.

Bewertung – Erfahrungen – Nachrangdarlehen – Nachrangklausel – Schadensersatz:

Somit geht nun auch die BaFin von einem unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG aus, was für die Unwirksamkeit der in den Nachrangdarlehen enthaltenen sog. Nachrangklausel spricht.

  • Dies hat nach unserer Bewertung für die Anleger der bc connect GmbH, die als Darlehensgeber sog. Nachrangdarlehen mit der bc connect GmbH geschlossen hatten, im Hinblick auf eine Forderungsanmeldung den Vorteil, dass sie ihre hieraus resultierenden Ansprüche nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle anmelden können.
  • Des Weiteren sehen wir aufgrund der Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin weitere Ansatzpunkte für die Anleger der bc connect GmbH hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Staatsanwaltschaft Chemnitz:

Im Übrigen ist erfreulich, dass die ermitteltende Staatsanwaltschaft Chemnitz nach Presseberichten Kontoguthaben und Bargeld in Höhe von insgesamt 9,75 Millionen EUR beschlagnahmt bzw. arrestiert habe.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine Einzelfallbewertung u.a. im Hinblick auf die Beurteilung der Schadensersatzansprüche und die weitere Vorgehensweise unerlässlich ist, bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.
Wichtig ist auch, dass jetzt schon Verjährungsaspekte berücksichtigt werden müssen, damit Sie ihre Ansprüche nicht verlieren.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.