06.01.2022
bc connect GmbH – Insolvenz – Vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte :
Darüber, dass über das Vermögen der bc connect GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden war, haben wir bereits berichtet (bc connect – Insolvenz – Insolvenzverwalter Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte – Schadensersatz).
Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin:
Inzwischen hat nun auch die BaFin der bc connect GmbH mit Bescheid vom 25.11.2021 aufgegeben, „das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln“.
Bewertung – Erfahrungen – Nachrangdarlehen – Nachrangklausel – Schadensersatz:
Somit geht nun auch die BaFin von einem unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG aus, was für die Unwirksamkeit der in den Nachrangdarlehen enthaltenen sog. Nachrangklausel spricht.
- Dies hat nach unserer Bewertung für die Anleger der bc connect GmbH, die als Darlehensgeber sog. Nachrangdarlehen mit der bc connect GmbH geschlossen hatten, im Hinblick auf eine Forderungsanmeldung den Vorteil, dass sie ihre hieraus resultierenden Ansprüche nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle anmelden können.
- Des Weiteren sehen wir aufgrund der Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin weitere Ansatzpunkte für die Anleger der bc connect GmbH hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Staatsanwaltschaft Chemnitz:
Im Übrigen ist erfreulich, dass die ermitteltende Staatsanwaltschaft Chemnitz nach Presseberichten Kontoguthaben und Bargeld in Höhe von insgesamt 9,75 Millionen EUR beschlagnahmt bzw. arrestiert habe.
Erstberatung – Unser Angebot an Sie:
Da eine Einzelfallbewertung u.a. im Hinblick auf die Beurteilung der Schadensersatzansprüche und die weitere Vorgehensweise unerlässlich ist, bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.
Wichtig ist auch, dass jetzt schon Verjährungsaspekte berücksichtigt werden müssen, damit Sie ihre Ansprüche nicht verlieren.
Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Wir unterstützen Sie gerne!