Credicore Pfandhaus РInsolvenzverwalter K̦ster

Hinweis

Credicore Pfandhaus GmbH РBaFin РInsolvenz РForderungsanmeldungsfrist РInsolvenzverwalter Dr. Malte K̦ster РSchadensersatz

Nachdem am 24.01.2024 über das Vermögen der Credicore Pfandhaus GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellen sich für die Anleger nicht nur die Fragen, ob und welche Forderungen diese innerhalb der Forderungsanmeldungsfrist zur Insolventabelle anmelden sollen, sondern auch ob und gegen wen ihnen entsprechende Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

Credicore Pfandhaus GmbH – Anleihe DE000A3MP5S0 – Inhaberschuldverschreibung:

Geschäftsgegenstand der im Jahr 2021 gegründeten Credicore Pfandhaus GmbH, Hamburg, als deren Geschäftsführer Herr Karl-Miguel Meyer bestellt war, war das Betreiben eines Pfandhauses, wobei insbesondere die Beleihung von Uhren, Schmuck und Kunstwerken im gehobenen Preissegment wie auch wertvollen Fahrzeugen, Booten und Gewerbemaschinen im Fokus gestanden haben soll. Zur Finanzierung wurde u.a. eine Inhaber-Teilschuldverschreibung (WKN: A3MP5S bzw. ISIN: DE000A3MP5S0) – sog. Anleihe 2021/2026 – emittiert.

Probleme – Ad-hoc-Mitteilung – keine Zinszahlung – BaFin:

Nachdem die Credicore Pfandhaus GmbH zunächst hinsichtlich dieser sog. „Credicore-Anleihe“ (WKN: A3MP5S bzw. ISIN: DE000A3MP5S0) im Rahmen einer sog. ad-hoc-Mitteilung am 14.11.2023 mitteilen musste, dass sie die turnusgemäßen Zinszahlungen auf die Unternehmensanleihe derzeit nicht leisten könne, veröffentlichte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) am 30.11.2023 eine Verdachtsmeldung hinsichtlich derselben. In dieser hat die BaFin den begründeten Verdacht geäußert, dass die Credicore Pfandhaus GmbH die Anleihe als öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt anbiete, was einen Verstoß gegen die Prospektpflicht darstelle.

Insolvenz РInsolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte K̦ster:

Nun wurde mit Beschluss des AG Hamburg als Insolvenzgericht vom 24.01.2024 über das Vermögen der Credicore Pfandhaus GmbH (Az.: 67a IN 366/23) sogar das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zum Insolvenzverwalter bestellt.

Frist zur Forderungsanmeldung bis 24.04.2024:

Zugleich hat das Insolvenzgericht die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 24.04.2024 beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Köster anzumelden.

Außerdem wurde inzwischen seitensdes Insolvenzgerichts für den 06.03.2024 ein Termin für eine Anleihe-Gläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG bestimmt.

Bewertung – Erfahrungen – Schadensersatz:

  • Schon aufgrund des Geschäftsgegenstandes kommen bei uns Erinnerungen aus zahlreichen Mandaten an das sog. Luxus-Pfandhaus „Lombardium“ auf, das ebenfalls seinen Sitz in Hamburg hatte. Dort jedenfalls musste seitens der Emittenten im Rahmen der Insolvenz eingeräumt werden, dass Pfandstücke nicht werthaltig oder nicht existent waren und es an einem hinreichenden Bedarf fehlte, um Pfandkredite in dem Umfang der zugeflossenen Mittel zu vergeben. Neben Schadensersatzansprüchen ging es dort dann auch um Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren wie auch um die Abwehr von Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter (vgl. Lombardium – Insolvenzverwalter Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte – Zahlungsaufforderung – Insolvenzanfechtung § 134 InsO; Lombardium Erste Oderfelder Insolvenzverwalter Schadensersatz).
  • In Sachen Credicore Pfandhaus GmbH werden die Hintergründe noch zu ermitteln sein. Jedoch deuten sich aufgrund der Verdachtsmeldung der BaFin bereits Ansprüche auf Schadensersatz an, insbesondere wenn die sog. „Credicore Anleihe“ ohne Emissionsprospekt angeboten bzw. vertrieben wurde.
  • Des Weiteren kommen Schadenersatzansprüche der geschädigten Anleger nicht nur gegen die Emittentin, sondern auch gegen deren verantwortliche Personen und die Emissionshelfer in Betracht.

Handlungsempfehlung:

Daher sollten die Anleger der Credicore Pfandhaus GmbH darauf achten, dass sie keine Fristen verpassen und ihre Ansprüche je nach Anspruchsgrundlage im Insolvenzverfahren angemeldet oder ggfs. außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen weitere in Betracht kommende Anspruchsgegner hinreichend verfolgt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die Verjährung.

Hilfestellung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung hier unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern eine kostengünstige Erstbewertung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de