bc connect – Insolvenz – Insolvenzverwalter Scheffler – Forderungsanmeldung – Frist

17. März 2022

Hinweis

17.03.2022

bc connect GmbH – Insolvenz – Insolvenzeröffnungsbeschluss:

Nachdem über das Vermögen der bc connect GmbH zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden war (vgl. bc connect – Insolvenz – Insolvenzverwalter Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte – Schadensersatz) , wurde jetzt mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz als Insolvenzgericht vom 15.03.2022 (Az.: 314 IN 1922/21) das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH eröffnet.

Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Herr Frank-Rüdiger Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte:

Als Insolvenzverwalter wurde der bereits vorläufige Insolvenzverwalter Herr Frank-Rüdiger Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte bestellt.

Frist zur Forderungsanmeldung bis zum 18.05.2022:

Zugleich hat das Insolvenzgericht die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.05.2022 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Bewertung – Nachrangdarlehen – Erfahrungen:

  • Zu beachten ist, dass nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 15.03.2022 die Insolvenzgläubiger nur zur Anmeldung erstrangiger Insolvenzforderungen aufgefordert werden, sodass sich für die Anleger, die sog. Nachrangdarlehen mit der bc connect GmbH abgeschlossen hatten, die Frage stellt, ob und ggfs. welche Forderungen diese überhaupt zur Insolvenztabelle anmelden können.
  • Jedoch haben wir bereits darüber berichtet,
    • dass der Bundesgerichtshof (BGH) in den letzten Jahren in mehreren Urteilen die in sog. Nachrangdarlehen verwendeten Nachrangklauseln als unwirksam erachtet hat (vgl. bc connect – Insolvenz – Insolvenzverwalter Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte – Schadensersatz).
    • dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 25.11.2021 der bc connect GmbH die Einstellung und Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte aufgegeben hat, was dafür spricht, dass auch die BaFin von einer Unwirksamkeit der sog. Nachrangklausel ausgegangen ist (vgl. bc connect – BaFin – Insolvenzverwalter Scheffler – Staatsanwaltschaft).
      Dennoch muss bei den unterschiedlichen Ausgestaltungen der sog. Nachrangdarlehen die Frage der Wirksamkeit der sog. Nachrangklausel im Einzelfall geprüft werden.
    • Zudem bestehen aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Ansatzpunkte im Hinblick auf zur Forderungsanmeldung berechtigende Schadensersatz-Ansprüche.

Handlungsbedarf – Forderungsanmeldungsfrist – Verjährung:

Daher sollten die Anleger der bc connect GmbH darauf achten, dass sie keine Fristen verpassen und ihre Ansprüche je nach Anspruchsgrundlage im Insolvenzverfahren angemeldet oder ggfs. außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen weitere in Betracht kommende Anspruchsgegner hinreichend verfolgt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die Verjährung.

Auch aufgrund der Fristsetzung des Insolvenzgerichts zur Forderungsanmeldung – 18.05.2022 – und den noch vorzunehmenden Prüfungen besteht bereits dingender Handlungsbedarf.

Unser Angebot an Sie:

Um geschädigten Anlegern hier eine Einschätzung zur Orientierung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten sowie der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Falls Sie eine solche wünschen, sollten Sie sich in Anbetracht der Forderungsanmeldungsfrist kurzfristig mit uns in Verbindung setzen.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise sowohl im Hinblick auf eine Forderungsanmeldung unter Darlegung der anfallenden Kosten, als auch gegenüber weiteren Anspruchsgegnern auf Schadensersatz erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.