Paulus Wohnbau – Insolvenzverwalter Leichtle

Hinweis

19.09.2023

Paulus Wohnbau GmbH:

Ãœber die beantragte Insolvenz der auch auf sog. Crowdinvesting-Plattformen oder Crowdfunding-Plattformen inbesondere mit sog. Nachrangdarlehen bekannt gewordenen Paulus Wohnbau GmbH aus Pleidelsheim sowie die diesbzgl. Berichterstattung, insbesondere in der Stuttgarter Zeitung haben wir bereits informiert (Paulus Wohnbau – Insolvenz – Nachrangdarelehen – stille Beteiligungen – Genussrechte – Schadensersatz).
Während hier zunächst noch von einer seitens der Paulus Wohnbau GmbH gwünschten sog. Insolvenz in Eigenverwaltung die Rede war, hat sich diese nun inzwischen erledigt.

Insolvenz:

Denn mit Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg als Insolvenzgericht vom 19.09.2023 (Az.: 5 IN 380/23) wurde nun die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung aufgehoben und das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paulus Wohnbau GmbH eröffnet.

Vorläufiger Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle (Görg Rechtsanwälte):

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde hierbei Herr Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle der Görg Rechtsanwälte bestellt. Dessen Aufgabe ist es nun u.a., die Unternehmensführung zu überwachen sowie das Vermögen zu sichten und für die Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Erfahrungen – Nachrangdarlehen – Nachrangklausel – Urteile – Schadensersatz:

Wie bereits in unserem Artikel – Paulus Wohnbau – Insolvenz – Nachrangdarelehen – stille Beteiligungen – Genussrechte – Schadensersatz – ausgeführt, kommen diverse Ansprüche der geschädgiten Anleger in Betracht. Hinsichtlich der sog. Nachrangdarlehen ist insbesondere die Wirksamkeit der sog. Nachrangklausel oder Nachrangabrede zu bewerten. Zu solchen Nachrang- oder qualifizierten Rangrücktrittsklausel hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in den letzten Jahren mehrere Urteile gefällt und die gegenüber Verbrauchern in sog. Nachrangdarlehen verwendeten Nachrangklauseln als unwirksam erachtet.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da seitens der Paulus Wohnbau GmbH verschiedene Kapitalanlagen angeboten worden sind, ist eine Einzelfallbewertung hier unerlässlich.
Zum einen müssen die Ansprüche entsprechend der jeweiligen Kapitalanlage geprüft und auch jetzt schon Verjährungsaspekte berücksichtigt werden, damit sie ihre Ansprüche nicht verlieren.
Zum anderen macht auch derzeit, zumal einiges für eine Eröffnung des Regel-Insolvenzverfahrens spricht, schon eine Vorbereitung im Hinblick auf die zur Insolvenztablle anzumeldenden Forderungen Sinn.

Um Anlegern hier eine Orientierung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!