bc connect – Insolvenzverwalter Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte – Schreiben zur Forderungsanmeldung

Hinweis

01.04.2022

bc connect GmbH РInsolvenz РInsolvenzer̦ffnungsbeschluss:

Darüber, dass das Amtsgerichts Chemnitz als Insolvenzgericht mit Beschluss vom 15.03.2022 (Az.: 314 IN 1922/21) das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH eröffnet, Herrn Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwäle als Insolvenzverwalter bestellt und die Gläubiger zur Forderungsanmeldung (§ 38 InsO) unter Frisetzung zum 18.05.2022 aufgefordert hat, haben wir bereits berichtet (bc connect – Insolvenz – Insolvenzverwalter Scheffler – Forderungsanmeldung- Frist; bc connect – BaFin – Insolvenzverwalter).

Schreiben des Insolvenzverwalters Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte:

Wie uns nun bekannt wurde, hat der Insolvenzverwalter Herr Frank-Rüdiger Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte Gläubiger der bc connect GmbH mit Schreiben vom 22.03.2022 hierüber in Kenntnis gesetzt und diese aufgefordert „bis zum 18.05.2022 etwaige Forderungen gegen die Schuldnerin … auf dem beigefügten Formblatt anzumelden„.

Bewertung – Erfahrungen:

Zwar bewerten wir es als positiv, dass der Insolvenzverwalter Gläubiger der bc connect GmbH über die Insolvenz derselben und die Forderungsanmeldungsfrist informiert hat.

Jedoch können wir nur davor warnen, in das Forderungsanmeldungsformular nur den Betrag der Forderung einzutragen und als Grund lediglich Darlehen anzugeben.

Denn ansonsten laufen Gläubiger, die ihre Forderung nicht schlüssig oder mit unzureichenden Belegen anmelden, Gefahr, dass ihre Forderung bestritten wird und sie im Feststellungsstreit bei sofortigem Anerkenntnis nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen haben. Erfolgt keine Feststellung zur Insolvenztabelle, erhalten sie im Rahmen der Schlussverteilung auch keine Auszahlung der Insolvenzquote.

Dies gilt in Sachen bc connect GmbH im Besonderen, da das Insolvenzgericht die Insolvenzgläubiger mit Beschluss vom 15.03.2022 nur zur Anmeldung erstrangiger Insolvenzforderungen ( § 38 InsO) aufgefordert hat und Forderungen aus sog. Nachrangdarlehen grds. nachrangig sind, wenn die sog. Nachrangklausel nicht unwirksam ist. Auch wenn in der Rechtsprechung nach entsprechenden Urteilen des BGH solche Nachrangklauseln oftmals als unwirksam angesehen wurden, ist eine Prüfung im Einzelfall unerlässlich (vgl. hierzu auch vgl. bc connect – Insolvenz – Insolvenzverwalter Scheffler der Tiefenbacher Rechtsanwälte – Schadensersatz). Im Rahmen der Forderungsanmeldung ist dann die Unwirksamkeit der sog. (qualifizierten) Nachrangklausel darzulegen.

Handlungsbedarf – Forderungsanmeldungsfrist:

Anleger der bc connect GmbH sollten deshalb darauf achten, dass ihre Ansprüche je nach Anspruchsgrundlage im Insolvenzverfahren hinreichend begründet angemeldet werden.

Auch aufgrund der Fristsetzung des Insolvenzgerichts zur Forderungsanmeldung – 18.05.2022 – und den noch vorzunehmenden Prüfungen besteht bereits dingender Handlungsbedarf.

Im Übrigen sollte geprüft werden, ob außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen weitere in Betracht kommende Anspruchsgegner Schadensersatzansprüche in Betracht kommen und weiterzuverfolgen sind.

Unser Angebot an Sie:

Um geschädigten Anlegern hier eine Einschätzung zur Orientierung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten sowie der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Falls Sie eine solche wünschen, sollten Sie sich in Anbetracht der Forderungsanmeldungsfrist kurzfristig mit uns in Verbindung setzen.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise sowohl im Hinblick auf eine Forderungsanmeldung unter Darlegung der anfallenden Kosten, als auch gegenüber weiteren Anspruchsgegnern auf Schadensersatz erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!