22.03.2023
Jenabatteries GmbH – CERQ – Insolvenz:
Über das Vermögen der Jenabatteries GmbH aus Jena, die unter der Marke “CERQ” operiert, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Gera als Insolvenzgericht vom 10.03.2023 (Az.: 8 IN 66/23) das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf Rombach:
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde hierbei Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach der Rombach Rechtsanwälte / Insolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabe es nun u.a. ist, die Unternehmensführung zu überwachen sowie das Vermögen zu sichten und für die Gläubiger zu sichern und zu erhalten.
Nachrangdarlehen – JB Emission – Zinsen:
Die Jenabatteries GmbH, die sich selbst als “innovatives Unternehmen im Bereich der stationären Stromspreicher” bezeichnete und ihren wichtigsten Tätigkeitsbereich mit der “Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Batterien mit dem Schwerpunkt der Redox-Flow-Batterie” umschrieb, legte zum Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit diverse Nachrangdarlehen auf. Diese wurden unter den Bezeichnungen “JB Emission 1”, “JB Emission 2”, usw. bzw. “JB Emission 3 Smart”, usw. emitiert. Die in den Nachrangdarlehen enthaltenen Zinsregelungen varieren.
Nachrangdarlehen – Risiken:
Nachrangdarlehen sind schon aufgrund des ihnen immanenten sog. Totalverlustrisikos nicht als sichere Kapitalanlagen zu qualifizieren.
Bei einem sog. Nachrangdarlehen gibt der Anleger als Darlehensgeber in der Regel einem Unternehmen zur Unternehmensfinanzierung als Darlehensnehmer ein Darlehen. Geprägt wird ein Nachrangdarlehen durch den Rangrücktritt, also die vereinbarte sog. Nachrangabrede bzw. sog. Nachrang- oder Rangrücktrittsklausel, die als sog. einfache oder sog. qualifizierte Nachrang- oder Rangrücktrittsklausel ausgestaltet sein kann.
Zu beachten ist auch, dass die Rückzahlungsansprüche der Anleger i.d.R. weder schuldrechtlich noch dinglich abgesichert sind. Die Anleger tragen das Risiko, dass sie ihr gesamtes investiertes Geld verlieren.
Erfahrungen – Nachrangklausel – Urteil – BaFin – Schadensersatz:
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren in mehreren Urteilen die gegenüber Verbrauchern in sog. Nachrangdarlehen verwendeten Nachrangklauseln als unwirksam erachtet, insbesondere wenn z.B. die Verwendung einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel eine “Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion” bewirkt. Dies wird auch in hiesigen Nachrang-Darlehen mit der Jenabatteries GmbH zu prüfen sein.
- Daneben kommen auch Schadenersatzansprüche der geschädigten Anleger in Betracht und zwar u.a. sowohl gegen die Jenabatteries GmbH, als auch gegen deren verantwortliche Personen und die Emissionshelfer.
Erstberatung – Unser Angebot an Sie:
Da seitens der Jenabatteries verschiedene sog. Nachrangdarlehen angeboten worden sind, ist eine Einzelfallbewertung hier unerlässlich.
Zum einen müssen der jeweilige Nachrangdarlehensvertrag mit der sog. Nachrangkausel geprüft und auch jetzt schon Verjährungsaspekte berücksichtigt werden, damit sie ihre Ansprüche nicht verlieren.
Zum anderen macht auch derzeit, zumal einiges für eine Eröffnung des Regel-Insolvenzverfahrens spricht, schon eine Vorbereitung im Hinblick auf die zur Insolvenztablle anzumeldenden Forderungen Sinn.
Um Anlegern hier eine Orientierung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.
Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Wir unterstützen Sie gerne!