Green City AG – Insolvenz – Anleihen – Fonds – Genussrechte – Schuldverschreibungen

25. Januar 2022

Hinweis

25.01.2022

Green City AG:

Die Green City AG, München bezeichnet sich selbst als “grünes Emissionshaus” und bietet Anlegern u.a. Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien an. Die angebotenen Finanzprodukte umfassen z.B. Aktien, Anleihen, Genussrechte, geschlossene Fonds, Inhaberschuldverschreibungen oder Namensschuldverschreibungen.

Insolvenz-Antrag – vorläufiger Insolvenzverwalter – Erfahrungen:

Nachdem der Vorstand der Green City AG entsprechend seiner Pflichten gemäß § 92 AktG bereits am 17.12.2021 der Hauptversammlung den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals anzeigen musste, folgte nun am 24.01.2022 die Stellung eines Insolvenzantrags beim Amtsgericht München aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Nach unseren Erfahrungen gehen wir davon aus, dass das Insolvenzgericht nun in Kürze einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen wird. Dessen Aufgabe wird es dann u.a. sein, das Vermögen zu sichten und für die Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Konzern-Gesellschaften der Green City AG:

Die Green City AG hat nicht nur selbst Anleihen/Namens- und Inhaberschuldverschreibungen (z.B.: “Green City Anleihe 2022” (ISIN: DE000A3E5YL3), “Green City Anleihe II” (ISIN: DE000A3H3KN0),  “Jubiläumsanleihe” (ISIN: DE000A14KJ19)) und Genussrechte (z.B.: “Umweltgenussrechte”) emittiert, sondern hierzu auch zahlreiche Tochtergesellschaften gegründet, wie z.B.:

  • GCE Kraftwerkpark I GmbH
  • Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
    • Tranche A (ISIN: DE000A161MQ1)
    • Tranche B (ISIN: DE000A161MR9 und DE000A14KH45)
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
    • Tranche A (ISIN: DE000A2AALN4)
    • Tranche B (ISIN: DE000A2AALP9)
    • Tranche C (ISIN: DE000A2G8V82)
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG
    • Solarimpuls I Anleihe (ISIN: DE000A2GSTH8)
  • Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KG
    • Green City Solarpark 2020 Anleihe (ISIN: DE000A3H2VY6)
  • Green City Windpark 2021 GmbH & Co. KG
    • Green City Windpark 2021 Anleihe (ISIN: DE000A3E5WK9)
  • Green City Smart Mobility I GmbH
    • Genusschein
  • Emmy Green City GmbH
    • Emmy Green City Cowdinvest Nachrangdarlehen

Hinzu kommen zahlreiche als Kommanditgesellschaft (KG) ausgestaltete geschlossene Fonds (z.B. “Solarpark Weißenfels”, “Wasserkraft Frankreich”, “Windpark Bayerischer Odenwald”, “Windpark Maßbach”), an denen sich Anleger als Kommanditisten beteiligen konnten.

Finanztest – Risiken – Schadensersatz:

  • Bei Anleihen, Namens- oder Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechten, Nachrangdarlehen oder Kommanditbeteiligungen handelt es sich nicht um sichere Kapitalanlagen, da z.B. das sog. Totalverlustrisiko besteht.
  • Gegenüber der Green City Energy hatte die Fachzeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest bereits in ihrer Ausgabe vom 19.05.2015 unter dem Titel “Unseriöse Werbung für alternative Energien” kritisiert und ausgeführt, dass Anlegern hinsichtlich des “Kraftwerkspark II” nicht erklärt werde, dass … “sie im fall der Pleite des Unternehmens einen Totalverlust erleiden könnten“.
  • Hierüber sowie über die Risiken und alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sind Anleger nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) aber zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären. Ist eine solche Aufklärung unterblieben, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu.

Erfahrungen – Bewertung:

Betrachtet man nun die Strukturen des Konzerns der Green City AG und die nicht unerheblichen Verflechtungen mit den Tochtergesellschaften, ist zu befürchten, dass eine Insolvenz der Green City AG auch auf deren Töchter durchschlagen und es somit noch weitere Insolvenzen geben könnte.

In einem eröffneten Insolvenzverfahren wird es darum gehen, dass die Anleger ihre Ansprüche richtig zur Insolvenztabelle anmelden, wobei hier zwischen den unterschiedlichen Anlagearten differenziert werden muss.

Daneben kommen auch Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger in Betracht und zwar – je nach Kapitalanlage – u.a. sowohl gegen die Green City AG als auch deren Tochtergesellschaften wie auch deren Gründungsgesellschafter odet die Emissionshelfer.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Eine Einzelfallbewertung ist hier unerlässlich.
Zum einen ist die Bewertung der in Betracht kommenden Ansprüche der Anleger komplex und es müssen auch jetzt schon Verjährungsaspekte berücksichtigt werden, damit sie ihre Ansprüche nicht verlieren.
Zum anderen macht auch derzeit schon eine Vorbereitung im Hinblick auf die zur Insolvenztablle anzumeldenden Forderungen wie auch auf die gegenüber dem Insolvenzverwalter abzuwehrenden Forderungen Sinn; zumal einiges für eine Eröffnung der Insolvenzverfahren spricht.
Um Anlegern hier eine Orientierung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.