ProReal – Aussetzung der Zinszahlungen – Kündigung – Schadensersatz

Hinweis

Zinsaussetzung – ProReal Deutschland 7, 8 und ProReal Europa 9, 10 setzen Zinszahlungen aus

09.01.2024

Wie „Finanztest“ berichtet bzw. die BaFin am 03.01./05.01.2024 veröffentlicht hat, werden Zinszahlungen diverser Namensschuldverschreibungen der „ProReal Deutschland“- und „ProReal Europa“-Serie ausgesetzt. Hiervon betroffene Anleger der „ProReal“ fragen sich daher, ob sie die Namensschuldverschreibung kündigen können und ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

One Group GmbH – Namensschuldverschreibungen:

Zu den Produkten der One Group GmbH aus Hamburg, die sich selbst als einen der „führenden Anbieter von Investmentprodukten im Wohnimmobiliensegment“ bezeichnet, gehören u.a. die Namensschuldverschreibungen der sog. ProReal Deutschland- und der sog. ProReal Europa-Serie.

Finanztest – Aussetzung der Zinszahlungen:

Nach einem Bericht der Fachzeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest vom 29.12.2023 habe die One Group GmbH ihre Vermittler darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Zinszahlungen bei den Namensschuldverschreibungen

  • „ProReal Deutschland 7“
  • „ProReal Deutschland 8 – Exklusives Folgeangebot“
  • „ProReal Europa 9“
  • „ProReal Europa 10“

für das vierte Quartal 2023 ausgesetzt werden. Als Begründung hierfür sei angeführt worden, dass sich der Markt „in einer massiven Korrekturphase“ befinde, die „viele Marktteilnehmer vor große Herausforderungen“ stelle. Daher werde eine „umfassenden Risikoanalyse des Portfolios“ durchgeführt.

Veröffentlichungen der BaFin zur Aussetzung von Zinszahlungen:

Dies wurde inzwischen auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) aufgegriffen, die am 03.01.2024 und 05.01.2024 gemäß der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 11a Abs. 1 VermAnlG unter „Zahlungsverzug wegen Aussetzung von Zinszahlungen“ bekannt gab, dass die „ProReal Europa 9 GmbH“ wie auch die „ProReal Europa 10 GmbH“ die „vertragsgemäßen Zinszahlungen für das vierte Quartal 2023 … nicht fristgerecht leisten“ werden.

Bewertung – nachrangige Namensschuldverschreibungen – Risiken:

Soweit sich die Anleger dieser „Pro Real Deutschland“- und „Pro Real Europa“-Namensschuldverschreibungen nun fragen, ob die Emittentin die Zinsenzahlungen einfach so aussetzen kann, ist darauf hinzuweisen, dass ihnen entsprechend der Schuldverschreibungsbedingungen zwar Ansprüche auf Zinsen – „Frühzeichnerverzinsung“, „jährliche variable Verzinsung“, „endfällige variable Verzinsung“ – zustehen.

Allerdings ist auch zu beachten, dass es sich bei den Namensschuldverschreibungen der Emittenten ProReal Deutschland 7 bzw. 8 GmbH und ProReal Europa 9 bzw. 10 GmbH um sog. „nachrangige Namensschuldverschreibungen mit variabler Verzinsung“ handelt.

Qualifizierte Rangrücktrittsklausel:

Die Namensschuldverschreibungen unterliegen nach den Schuldverschreibungsbedingungen einem sog. „qualifizierten Rangrücktritt“. Eine „qualifizierte Rangrücktrittsklausel“ mit Durchsetzungssperre hat zur Folge, dass die Anleger mit ihren Ansprüchen auf Zinszahlung wie auch auf Rückzahlung des Anlagebetrags im Rang hinter allen anderen Gläubigern der Emittentin zurücktreten, die keinen Rangrücktritt erklärt haben.

Dabei ist zu beachten, dass die Geltendmachung der Ansprüche auf Zinsen und Rückzahlung solange und soweit ausgeschlossen ist, wie die Zahlung der Ansprüche einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin herbeiführen würde.

Bereits hieraus können nach unserer Ansicht entsprechende Rückschlüsse zur aktuellen wirtschaftlichen Situation der Emittentinnen gezogen werden

Erhebliche Risiken:

Aufgrund des hieraus für die Anleger der nachrangigen Schuldverschreibungen resultierenden sog. Totalverlustrisikos sind solche nachrangigen Namensschuldverschreibungen als riskante Kapitalanlagen zu qualifizieren.

Kündigung – Schadensersatz – Recherchen – Erfahrungen:

Über die Risiken sowie über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sind Anleger nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären. Ist eine solche Aufklärung unterblieben, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu.

Auch kommen bei arglistigen Täuschungen Sonderkündigungsrechte der Anleger in Betracht.

Im Ãœbrigen liegt uns ein Schreiben der „ProReal Deutschland 7 GmbH“ vom September 2022 vor, in dem diese ihre wirtschaftliche Situation als „äußerst gut“ bezeichnete und davon sprach, dass „bereits über Prognose liegende Erträge generiert“ worden seien. Hier sehen wir Widersprüche zur aktuellen Situation.

Deshalb sollten geschädigte Anleger der „ProReal“-Namensschuldverschreibungen, die sich fehlerhaft aufgeklärt oder falsch beraten fühlen, – wie auch unsere Erfahrungen aus ähnlichen Anlagemodellen zeigen – nicht länger zuwarten, bis sich Verlustrisiken realisieren, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten schon jetzt fachanwaltlich prüfen lassen.

Hilfestellung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung schon aufgrund der unterschiedlichen Namensschuldverschreibungen unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern eine kostengünstige Erstbewertung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Rechtsanwalt Christian Thum