P & R – Schadensersatz

12. Juli 2018

Hinweis

12.07.2018:

P&R – Insolvenz:

Wir haben bereits darüber berichtet, dass über die Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Container Leasing GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P&R Transport-Container GmbH vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, München sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, München als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt worden sind (P&R – Insolvenz – Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke).
Mit der Eröffnung der vorläufigen Insolvenzverfahren stellt sich für über 50.000 Anleger die Frage, ob sie zumindest einen Teil des investierten Geldes retten können oder ob sie womöglich sogar noch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können.

Risiken für die Anleger der P und R:

Zwar haben sich die Anleger nicht als Gesellschafter an den jeweiligen P&R-Gesellschaften beteiligt, sondern direkt die jeweils im Kaufvertrag bezifferte Menge von Containern erworben. Eine unmittelbare Gefahr, dass Anleger gegenüber Gläubigern für Verbindlichkeiten dieser Gesellschaften einzustehen haben, sehen wir daher – jedenfalls derzeit – nicht.
Allerdings ist auch das Eigentum an den Containern nicht frei von Gefahren und Risiken. Als Eigentümer und Vermieter der Container haftet ein Anleger grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für die finanziellen Verpflichtungen aus den Containern. Dementsprechend haftet er ggfs. für Standkosten, Unterhalt, Versicherungsprämien usw. Auch wenn die vorläufigen Insolvenzverwalter dieses Risiko als eher theoretisch einstufen, kann eine entsprechende Inanspruchnahme gleichwohl nicht völlig ausgeschlossen werden.
Der Rückkauf der Container seitens der jeweiligen P&R Gesellschaft wurde üblicherweise nicht garantiert, sondern lediglich in Aussicht gestellt. Hieraus kann sich für den Anleger durchaus ein Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust ergeben.
Der eigenhändige Verkauf von Containern dürfte sich dabei schon dadurch schwierig gestalten, dass der Markt für Container auf den Handel mit großen Stückzahlen ausgerichtet ist, die der einzelne Anleger nicht aufbieten kann.

Schadenersatz-Ansprüche für Anleger:

Wurden Sie als Anleger über die Risiken der Beteiligung im Rahmen der Anlageberatung nicht zutreffend und umfassend beraten, kommen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vertrieb in Betracht.
In Anbetracht der erheblichen Diskrepanz zwischen verkauften und tatsächlich vorhandenen Containern (Sachwert-Investment ohne Sachwert) stellt sich zudem die Frage, warum dies den Wirtschafts- bzw. Abschlussprüfern nicht aufgefallen ist. Sollte sich herausstellen, dass diese ihre Prüfpflichten vernachlässigt haben, sind auch sie zum Schadenersatz gegenüber den Anlegern verpflichtet.

Hilfestellung – Erstberatung:

Aufgrund der vorgenannten Umstände sollte Sie als Anleger nicht allein auf eine Entschädigung im Rahmen der Insolvenzverfahren vertrauen. Mit einer hohen Insolvenzquote sollten Sie bereits in Anbetracht des hohen Fehlbestandes an Containern nicht unbedingt rechnen.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie neben dem Insolvenzverfahren auch die Inanspruchnahme weiterer Beteiligter prüfen lassen und hierbei die Verjährung nicht außer Acht lassen. Durch eine Forderungsanmeldung in den Insolvenzverfahren der P&R-Gesellschaften, die sich über viele Jahre erstrecken können, werden Ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber anderweitigen Personen wie z.B. Beratern, Gründungsgesellschaftern, Wirtschaftsprüfern, etc. nicht gehemmt.

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.