12.07.2018:
P&R – Insolvenz:
Wir haben bereits darüber berichtet, dass über die Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Container Leasing GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P&R Transport-Container GmbH vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, München sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, München als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt worden sind (P&R – Insolvenz – Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke).
Mit der Eröffnung der vorläufigen Insolvenzverfahren stellt sich für über 50.000 Anleger die Frage, ob sie zumindest einen Teil des investierten Geldes retten können oder ob sie womöglich sogar noch mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können.
Risiken für die Anleger der P und R:
Zwar haben sich die Anleger nicht als Gesellschafter an den jeweiligen P&R-Gesellschaften beteiligt, sondern direkt die jeweils im Kaufvertrag bezifferte Menge von Containern erworben. Eine unmittelbare Gefahr, dass Anleger gegenüber Gläubigern für Verbindlichkeiten dieser Gesellschaften einzustehen haben, sehen wir daher – jedenfalls derzeit – nicht.
Allerdings ist auch das Eigentum an den Containern nicht frei von Gefahren und Risiken. Als Eigentümer und Vermieter der Container haftet ein Anleger grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für die finanziellen Verpflichtungen aus den Containern. Dementsprechend haftet er ggfs. für Standkosten, Unterhalt, Versicherungsprämien usw. Auch wenn die vorläufigen Insolvenzverwalter dieses Risiko als eher theoretisch einstufen, kann eine entsprechende Inanspruchnahme gleichwohl nicht völlig ausgeschlossen werden.
Der Rückkauf der Container seitens der jeweiligen P&R Gesellschaft wurde üblicherweise nicht garantiert, sondern lediglich in Aussicht gestellt. Hieraus kann sich für den Anleger durchaus ein Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust ergeben.
Der eigenhändige Verkauf von Containern dürfte sich dabei schon dadurch schwierig gestalten, dass der Markt für Container auf den Handel mit großen Stückzahlen ausgerichtet ist, die der einzelne Anleger nicht aufbieten kann.
Schadenersatz-Ansprüche für Anleger:
Wurden Sie als Anleger über die Risiken der Beteiligung im Rahmen der Anlageberatung nicht zutreffend und umfassend beraten, kommen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vertrieb in Betracht.
In Anbetracht der erheblichen Diskrepanz zwischen verkauften und tatsächlich vorhandenen Containern (Sachwert-Investment ohne Sachwert) stellt sich zudem die Frage, warum dies den Wirtschafts- bzw. Abschlussprüfern nicht aufgefallen ist. Sollte sich herausstellen, dass diese ihre Prüfpflichten vernachlässigt haben, sind auch sie zum Schadenersatz gegenüber den Anlegern verpflichtet.
Hilfestellung – Erstberatung:
Aufgrund der vorgenannten Umstände sollte Sie als Anleger nicht allein auf eine Entschädigung im Rahmen der Insolvenzverfahren vertrauen. Mit einer hohen Insolvenzquote sollten Sie bereits in Anbetracht des hohen Fehlbestandes an Containern nicht unbedingt rechnen.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie neben dem Insolvenzverfahren auch die Inanspruchnahme weiterer Beteiligter prüfen lassen und hierbei die Verjährung nicht außer Acht lassen. Durch eine Forderungsanmeldung in den Insolvenzverfahren der P&R-Gesellschaften, die sich über viele Jahre erstrecken können, werden Ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber anderweitigen Personen wie z.B. Beratern, Gründungsgesellschaftern, Wirtschaftsprüfern, etc. nicht gehemmt.
Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.