Stand: 11.05.2015
alphapool GmbH – alphapool AG:
Über das Geschäftsmodell der alphapool AG, Saarbrücken bzw. später alphapool GmbH, Leipzig und das Rundschreiben deren Geschäftsführers Herr Gernot Fuhr hinsichtlich der fehlenden Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und des Rückabwicklungsbescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 31.10.2014 hatten wir bereits berichtet.
Insolvenzverfahren:
Nachdem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der alphapool GmbH gestellt wurde, hat das Amtsgericht Leipzig nun in dem unter dem Aktenzeichnen 403 IN 840/15 geführten Insolvenzeröffnungsverfahren am 05.05.2015 Herrn Rüdiger Bauch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Außerdem wurde ihr verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen.
Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch:
Eine Stellungnahme des Insolvenzverwalters Herr Rüdiger Bauch, der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH liegt uns noch nicht vor. Diesbzgl. werden wir zur gegebenen Zeit weiter berichten.
Rechtliche Einschätzung:
Wie bereits ausgeführt, können zu den vertraglichen Ansprüchen gegenüber der alphapool GmbH auch noch Schadensersatzansprüche gegen dieselbe wie auch gegen die verantwortlichen Personen und die Emissionshelfer in Betracht kommen.
Hilfestellungen für Geschädigte Anleger:
Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten sowie der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise, auch hinsichtlich des Insolvenzverfahrens erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.