P & R – Insolvenzverfahren eröffnet – Anmeldung der Forderungen

25. Juli 2018

Hinweis

25.07.2018:

P&R – Haupt-Insolvenzverfahren eröffnet:

Nachdem das Amtsgericht München als Insolvenzgericht bereits im März/April 2018 in Sachen P & R (Container-Direktinvestments) die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet hatte, hat es nun mit den Beschlüssen vom 24.07.2018 über die Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 726/18), der P&R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18), der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 728/18) und der P&R Transport-Container GmbH (Az.: 1542 IN 1127/18) die Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke:

Die bereits als vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzten Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, München und Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, München (P & R – Insolvenz – Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke) wurden seitens des Insolvenzgerichts bestätigt und als Insolvenzverwalter bestellt.

Frist zur Anmeldung der Forderungen – 14.09.2018:

Weiter hat das Amtsgericht München in seinen Beschlüssen vom 24.Juli 2018 die Forderungsanmeldungsfrist in allen vier Insolvenzverfahren – P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Container Leasing GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und P&R Transport-Container GmbH – für den 14.09.2018 bestimmt.

Deshalb wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, die Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2018 bei dem jeweiligen Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden und hierbei den Grund und den Betrag der Forderung anzugeben.

Hierbei ist zu beachten, dass Insolvenzverwalter der P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P & R Transport-Container GmbH Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Insolvenzverwalter der P & R Container Leasing GmbH Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke ist.

Formulare zur Forderungsanmeldung:

U.a. mit der Aussage, die Verfahrensabwicklung effizient zu gestalten, haben die Insolvenzverwalter angekündigt, den Anlegern Anfang August 2018 vorausgefüllte Formulare zur Forderungsanmeldung zusenden zu wollen (P & R – Schreiben der Insolvenzverwalter Jaffé und Heinke zur Forderungsanmeldung).

Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren:

Damit die Anmeldung der Ansprüche der Anleger korrekt erfolgt, wird es hier darum gehen, die seitens des Insolvenzverwalters voreingetragenen Forderungen zu überprüfen. Dies gilt schon deshalb, weil die Insolvenzverwalter die Eigentümerstellung der Anleger an den Containern bestreiten und die Nichterfüllung der mit den Anlegern bestehenden Verträge erklärt haben. Hinzu kommt, dass die in den Forderungsanmeldungsformularen angegebenen Forderungen und Forderungsbeträge auf Daten aus den Systemen der P & R-Gesellschaften beruhen sollen. Da die Insolvenzverwalter von einer Fehlmenge von ca. 1 Mio. Container sprechen, die an die Anleger verkauft worden, aber nicht existent seien, stellt dies auch die Belastbarkeit der bei den P & R Gesellschaften vorhanden Daten in Frage.

Hilfestellung – Erstberatung:

Wir sind Ihnen daher gerne bei der Prüfung Ihrer Forderungen und deren Anmeldung zur Insolvenztabelle behilflich. Wichtig ist, dass Sie sich in Anbetracht der Forderungsanmeldungsfrist rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen.
Des Weiteren gilt es Ihre etwaigen weitergehenden Schadensersatzansprüche zu prüfen, da die diesbzgl. Verjährungsfristen unabhängig von den Insolvenzverfahren weiterlaufen (P & R Schadensersatz).

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie in Anbetracht der Fristläufe eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Rechtsanwalt

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.