Adler Group – KPMG – Versagungsvermerk – Gerresheim-Transaktion – BaFin – Schadensersatz

Hinweis

31.05.2022

Adler Group S.A.:

Der im SDAX gelistete Immobilieninvestor Adler Group S.A. (ISIN: LU1250154413), der im Jahr 2020 aus dem Zusammenschluss der Unternehmen ADO Properties, Adler Real Estate AG und Consus Real Estate AG hervorgegangen ist, sieht sich derzeit zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt, die die Anleger zu Fragen hinsichtlich deren Investments veranlassen.

Vorwürfe von Viceroy – Fraser Perring:

Nachdem schon der Zusammenschluss zur Adler Group S.A. unter verschiedenen Aspekten als kritisch beurteilt wurde, sieht sich Adler Group S.A. schon seit längerem Vorwürfen des Shortsellers Fraser Perring, der hinter der Investmentfirma Viceroy Research steht und der an der Aufdeckung des Wirecard-Skandals beteiligt war, ausgesetzt. Deren Vorwürfe wurden seitens der Tagesschau am 02.05.2022 dahingehend zusammengefasst, dass die Adler Group „die Bilanz durch übertriebene Bewertung von Immobilienprojekten künstlich aufgeblährt“ und das „Management Geld aus übernommenen Firmenabgezogen habe. „Von diesen Machenschaften profitiere eine Gruppe aus Gesellschaftern und Managern bei Adler und im Umfeld des Konzerns.“ Genannt wird in diesem Zusammenhang immer wieder ein Netzwerk um den Unternehmer Cevdet Carner.

KPMG – Versagungsvermerk – Gerresheim-Transaktion:

  • Um solche Vorwürfe zu entkräften, wurde seitens der Adler Group S.A. ursprünglich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG  mit einer Sonderuntersuchung beauftragt.
  • Jedoch haben die Wirtschaftsprüfer von KPMG am 30.04.2022 sowohl für den Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss 2021 das Testat verweigert („Disclaimer of Opinion“ – Versagungsvermerk). Hierzu heißt es, dass die Wirtschaftsprüfer in Anbetracht nicht ausreichender Nachweise über die Identifizierung und Offenlegung von verbundenen Parteien und wesentlichen Transaktionen und Kontensalden von verbundenen Parteien mehrere Buchungen nicht auf ihre Angemessenheit überprüfen hätten können.
  • In dem Bericht der KPMG über die Sonderuntersuchung vom 21.04.2022 heißt es z.B. hinsichtlich der Vorwürfe zu der sog. „Gerresheim-Transaktion“ zu einem Entwicklungsareals in Düsseldorf-Gerresheim:
    • Zusätzlich ist der Ablauf des Verkaufsprozesses nicht nachvollziehbar und weist – gemessen an allgemeinen, üblichen kaufmännischen Grundsätzen – erhebliche Unklarheiten von der Anbahnung bis hin zur Abwicklung der Transaktion auf.
    • Aufgrund der in der Sonderuntersuchung erlangten Informationen ist es in der Gesamtwürdigung des Transaktionsablaufs zweifelhaft, ob die der Transaktion zugrunde liegende Bewertung von EUR 375 Mio einen Fair Value gemäß IFRS 13 in gleicher Höhe darstellt.

Anleihe der Adler Real Estate AG:

Von Bedeutung sind diese Bewertungen der KPMG, insbesondere auch für die seitens der Adler Real Estate AG emittierten Anleihen. Denn hierzu führt die KPMG in ihrem Bericht vom 21.04.2022 weiter aus: „Demnach wäre der in Anleihebedingungen festgelegte LtV-Schwellenwert von 60% bei Verwendung des von KPMG abgeleiteten LtV-Berechnungsschemas … um die auf die Transaktion Gerresheim entfallenden Aktiva zum 30. September 2019 überschritten gewesen.

Inhaberschuldverschreibungen / Anleihen wurden seitens der Adler Group S.A. – z.B.: Schuldverschreibung Adler Group S.A. EO-Notes 2021 (21/26), ISIN: XS2283224231 -, der Adler Real Estate AG – z.B.: Anleihe v. 2018 (2018/2026), ISIN: XS1713464524 -, der Accentro Real Estate AG – z.B.: Anleihe 4,125% bis 23.03.2026, ISIN: DE000A3H3D51 – und der Consus Real Estate AG – z.B.: Anleihe 4,750% bis 08.11.2024, ISIN: DE000A2GSGE2 – emittiert.

BaFin – Staatsanwaltschaft Frankfurt:

Wie das Handelsblatt am 24.05.2022 berichtete, ermittle derzeit nicht nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die gegen die Adler Real Estate AG schon im März 2021 eine Geldbuße festgesetzt hatte, sondern inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt.

Verschuldungsgrad der Adler Group – LTV:

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 31.05.2022 sei „im ersten Quartal der Verschuldungsgrad (LTV)“ der Adler Group S.A. „weiter gestiegen“. Die Beleihungsquote LTV („Loan to Value“) habe zum Ende des ersten Quartals bei 52 Prozent gelegen.
Des Weiteren ist diversen Presseberichten zu entnehmen, dass sich das Volumen ausstehender Anleihen auf ca. 4,4 Milliarden EUR belaufe.
Nach den untestierten Jahreszahlen für 2021 wird ein Verlust von ca. 1,2 Milliarden EUR ausgewiesen, der vor allem aus Abschreibungen auf das Immobilienunternehmen Consus Real Estate resultiere.

Bewertung – Schadensersatz:

Wie u.a. aus dem Bericht der KPMG geschlussfolgert werden kann, ist an Schadensersatzansprüche der Aktionäre oder Anleihegläubiger der

  • Adler Group S.A. (ISIN: LU1250154413)
  • Adler Real Estate AG (ISIN: DE0005008007)
  • Consus Real Estate AG (ISIN: DE000A2DA414)
  • Accentro Real Estate AG (ISIN: DE000A0KFKB3)

zu denken. Auch wenn die Ermittlungen der BaFin und der Staatsanwaltschaft hier noch Weiteres ergeben werden, spricht es bereits für sich, wenn den Wirtschaftsprüfern der KPMG der Zugang zu diversen Informationen und Unterlagen nicht ermöglicht wurde.
Sofern Emittenten den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig oder falsch über kursrelevante Umstände informieren, resultieren hieraus Schadensersatzansprüche der Anleger u.a. aus §§ 97, 98 WpHG (sog. Ad-hoc-Pflichten). Des Weiteren können hier Prospekthaftungsansprüche in Betracht kommen.

Im Hinblick auf das Emittentenrisiko besteht hier bereits ein gewisser Handlungsbedarf der Anleger.

Weiter kommen ggfs. auch Schadensersatzansprüche von Käufern von Zertifikaten in Betracht, die sich auf die Adler Group-Aktie (ISIN: LU1250154413) als Basiswert beziehen (vgl.: Zertifikate – Adler Group – Schadensersatz).

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