11.07.2018:
P&R – Insolvenz:
Das Amtsgericht München hat als Insolvenzgericht mit den Beschlüssen vom 19.03.2018 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Vermögen P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 726/18), der P&R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18) und der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 728/18) eröffnet. Dem folgte sodann mit Beschluss vom 26.04.2018 die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der P&R Transport-Container GmbH (Az.: 1542 IN 1127/18).
Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke:
Als vorläufiger Insolvenzverwalter der P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P & R Transport-Container GmbH wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, München bestellt. Vorläufiger Insolvenzverwalter der P & R Container Leasing GmbH ist Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, München.
P&R – Container-Direktinvestment:
Das Container-Direktinvestment bei der P & R sah vor, dass die Anleger von der betreffenden P&R-Gesellschaft eine bestimmte Anzahl neuer oder gebrauchter Container erwarben. Zugleich wurde ein Verwaltungsvertrag geschlossen, mit dem die Gesellschaft mit der Vermietung der Container beauftragt wurde. Dafür wurde dem Anleger über die vertraglich vereinbarte Laufzeit eine vereinbarte Miete garantiert. Diese sollte ihm auch für den Fall einer Unterdeckung zustehen. Konnte die Gesellschaft dagegen über den vereinbarten Tagesmietsatz hinaus Mehreinnahmen erzielen, durfte sie diese behalten. Hervorgehoben wurde gegenüber interessierten Anlegern dabei gerne die (vermeintliche) Sicherheit einer Investition in Sachwerte.
Sachwert-Investment ohne Sachwert?
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverfahren sind bereits einige Ungereimtheiten zu Tage getreten, die nicht nur bei den Insolvenzverwaltern zu Stirnrunzeln geführt, sondern auch die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Vermittlungen veranlasst haben.
So weist einiges darauf hin, dass von rund 1,6 Mio. Containern, die von den vier deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften an mehr als 50.000 Anleger verkauft worden sind, ein Bestand von lediglich ca. 0,6 Mio. Container vorhanden ist. Worauf diese umfassende Differenz zurückzuführen ist, wird noch einen erheblichen Ermittlungsaufwand nach sich ziehen. Offenbar hat sich diese Fehlentwicklung über Jahre hinweg abgezeichnet, nachdem sich bereits im Jahr 2010 die Differenz zwischen verkauften und vorhandenen Containern auf ca. 0,6 Mio. Einheiten belaufen hat.
Gut möglich ist, dass diese Diskrepanz auch deshalb so lange unentdeckt geblieben ist, weil nur ca. zehn Prozent der Anleger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten, einen Eigentumsnachweis über die erworbenen Container mit Seriennummern und internationalem Code in Gestalt eines Zertifikats anzufordern. Der ganz überwiegende Teil der verkauften Container lässt sich daher wohl nicht konkret dem Eigentum eines bestimmten Anlegers zuordnen.
Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren:
Gerne sind wir Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren behilflich. Hierzu ist allerdings zunächst noch die formelle Eröffnung der Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht München abzuwarten. Derzeit laufen noch die sog. Insolvenzantragsverfahren. Würde eine Forderung bereits in diesem Stadium angemeldet, wäre sie rechtlich unwirksam und würde keine Berücksichtigung finden.
Die vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke haben sich zuversichtlich gezeigt, dass Ende Juli 2018 die Insolvenzverfahren formell eröffnet werden. Im Anschluss wollen die Insolvenzverwalter sodann an die Anleger herantreten und diese zur Anmeldung ihrer Forderungen auffordern.
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung Ihrer Forderungen Fristen benannt werden, die Sie zur Vermeidung von Nachteilen einhalten sollten!
Schadensersatzansprüche:
Da sich ein Insolvenzverfahren oftmals über viele Jahre erstreckt, sollten Sie Ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber anderweitigen Personen wie z.B. Anlageberatern, Gründungsgesellschafter, Wirtschaftsprüfer etc. nicht vernachlässigen und die diesbzgl. Verjährung nicht außer Acht lassen.
Hilfestellung – Erstberatung:
Aufgrund der vorgenannten Umstände sollte Sie als Anleger nicht allein auf eine Entschädigung im Rahmen der Insolvenzverfahren vertrauen. Mit einer hohen Insolvenzquote sollten Sie bereits in Anbetracht des hohen Fehlbestandes an Containern nicht unbedingt rechnen. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie neben dem Insolvenzverfahren auch die Inanspruchnahme weiterer Beteiligter prüfen lassen
Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.