NL Nord Lease AG – Zahlungsaufforderung zum 23.08.2019 – Abfindungsguthaben – Erfahrungen

Hinweis

09.08.2019

NL Nord Lease AG – Schreiben vom 02.08.2019 – Ermittlung des Abfindungsguthabens:

Aktuell hat die NL Nord Lease AG, jetzt mit Sitz in Baden-Baden ihre atypisch still beteiligten Anleger, deren atypisch stille Beteiligungen zum 31.12.2017 geendet und deren Ermittlung des Abfindungsguthabens ein negatives Ergebnis ergeben hätten, mit Schreiben vom 02.08.2019 angeschrieben.

Aufforderung zur Zahlung unter Fristsetzung zum 23. August 2019:

Mit diesem Schreiben werden die Anleger unter kurzer Fristsetzung zum 23.08.2019 und unter Verweis auf § 13 d des atypisch stillen Gesellschaftsvertrages zur Zahlung aufgefordert, sodass sich für diese die Frage stellt, ob Sie dieser Zahlungsaufforderung nachkommen sollen.

NL Nord Lease AG – Erfahrungen:

Wir beschäftigen uns schon seit mehreren Jahren mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen der NL Nord Lease AG (zuvor: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG), die regelmäßig von den Rechtsanwälten Dr. May, Hofmann und Kollegen vertreten wurde, und deren Zahlungsaufforderungen hinsichtlich angeblich negativer Abfindungsguthaben.
Auch hatten wir bereits zahlreiche Mandanten im Hinblick auf die seitens der NL Nord Lease AG zum 31.12.2016 gekündigten atypisch stillen Beteiligungen und sodann von ihren Anlegern zurückgeforderten empfangenen bzw. wiederangelegten Ausschüttungen vertreten (NL Nord Lease AG – Aufforderung zur Zahlung zum 31.12.2017 ohne Prüfbericht zur Auseinandersetzungsberechnung).

Bewertung der Berechnung der Abfindungsguthaben:

Daher sind uns die Probleme der Anleger und die Materie bekannt. Moniert wurde nicht nur, dass Unterlagen fehlen, um die Berechnung der NL Nord Lease AG und die angeblich negativen Abfindungsguthaben überhaupt nachvollziehen zu können. Zudem haben wir auch Fehler in Abrechnungen ausfindig machen können.
Demzufolge waren wir bereits in der Vergangenheit in für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die seitens der NL Nord Lease AG geltend gemachten Rückzahlungsansprüche gegenüber den Anlegern so nicht bestehen.

Schon aus diesen Gesichtspunkten sollten Anleger der Zahlungsaufforderung der NL Nord Lease AG nicht – ohne vorherige Ãœberprüfung – nachkommen.

Hilfestellung РRechtliche M̦glichkeiten РErstberatung:

Deshalb sollten sich Anleger – durch die relativ kurze Fristsetzung zum 23.08.2019 –  nicht unter Druck setzen und auch nicht einschüchtern lassen. Anstatt der Zahlungsaufforderung vorschnell nachzukommen, sollte zuerst eine Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten eingeholt werden.
Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Für Mandanten, die in Ausschüttungsrückforderungsfällen keine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern eine schnelle Erledigung ihrer Angelegenheit wünschten, konnten wir nach entsprechenden Recherchen oftmals auch angemessene außergerichtliche Vergleichslösungen durchsetzen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de