ALBIS Finance AG – Vergleiche über Sachverständigenbüros, Inkasso-Service, Interessengemeinschaften, Inkassobüros, etc.

Hinweis

Stand: 19.09.2014

ALBIS Finance AG (NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG) :

Wir beschäftigen uns schon seit einigen Jahren mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen der NL Nord Leas AG bzw. ALBIS Finance AG („Classic“, Classic Plus“, „Sprint“), die jetzt zur NL Nord Lease AG umfirmiert ist, und hatten auch schon über die aus unserer Sicht problematischen Vergleichsangebote berichtet.

Informations- und Interessengemeinschaften:

Wie uns jetzt von Mandanten mitgeteilt wurde, werden atypisch still beteiligte Anleger der NL NordLease AG derzeit seitens diverser sog. Informations- und Interessengemeinschaften unaufgefordert – telefonisch oder schriftlich – kontaktiert und über angeblich günstige Vergleichslösungen informiert. Hierbei wurde den Anlegern gesagt, dass diese bei Beitritt zu diesen Informations- und Interessengemeinschaften von Vergleichslösungen profitieren könnten, die unorganisierten Gesellschaftern so nicht mehr gelängen.

Sachverständigenbüro:

Ähnliches schildern uns Mandanten, die aktuell – ohne Einwilligung oder Aufforderung – seitens eines sog. „Sachverständigenbüros“ angerufen wurden.

Inkassobüro bzw. Inkasso-Service:

Laut Inkenntnissetzung unserer Mandanten soll auch ein sog. „Inkasso-Service“ bzw. ein „Inkassobüro“ atypisch still Beteiligte der NL Nord Lease AG – unaufgefordert – anrufen.

„Kaltanrufe“ bzw. „Kaltakquise“:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass unerwünschte telefonische Werbung, die auch als „Cold Calls“, „Kaltanrufe“, „Kaltakquise“ bezeichnet wird, in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt ist. Rufen Unternehmen Privatpersonen in sog. „Initiativ-Anrufen“ ohne Einwilligung an, so kann gemäß §§ 7, 20 UWG eine Geldbuße bis zu 300.000 EUR verhängt werden.

Bewertung:

Die uns geschilderten Praktiken und Versprechungen erachten wir als äußerst fragwürdig und kritisch.
Jeder so kontaktierte atypisch stille Beteiligte sollte sich die Frage stellen, für wen die von solchen Informations-, Interessengemeinschaften, Sachverständigen- und Inkassobüros beworbenen Vergleichslösungen günstig sind. Hier haben wir Zweifel, ob tatsächlich die Anleger profitieren.
Wenn auch die Herbeiführung eines Vergleichs für den Anleger zunächst kostenlos sein soll, so wird dieser nach den Schilderungen unserer Mandanten dann später nach seiner Zustimmung zu einer Vergleichslösung zur Kasse gebeten. Er muss dann entsprechende Gebühren, die teilweise auch als  „Inkasso-Gebühren“ bezeichnet werden, zahlen.
Erschwerend kommt hinzu, dass in uns bekannt gewordenen Fällen vor Vergleichsabschluss keine hinreichende rechtliche Analyse der Erfolgschancen für den geschädigten Anleger erfolgt war. Vielmehr war es offenbar so, dass hiervon losgelöst eine pauschale Vergleichslösung umgesetzt wurde.

Warnung:

Wir können geschädigte Anleger der ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Lease AG  nur davor warnen, sich ohne individuelle rechtliche Prüfung ihres Falles auf irgendwelche Vergleiche einzulassen.
Eine Einzelfallprüfung ist in diesen Angelegenheiten dringend anzuraten.

Nur so kann beurteilt werden, ob ein Vergleich sinnvoll und angemessen ist. Uns sind Fälle bekannt, in denen atypisch still beteiligte Anleger z.B. überhaupt nicht verpflichtet sind, einen negativen Kapitalsaldo in voller Höhe auszugleichen. Weiter gibt es Fallkonstellationen, in denen atypisch still Beteiligte sogar noch Zahlungen von der Beteiligungsgesellschaft fordern können. All dies muss zunächst geprüft werden, bevor eine Vergleichslösung hinreichend beurteilt werden kann.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein ohnehin schon geschädigter Anleger mit einer für ihn ungünstigen Vergleichslösung – ohne zwingenden Grund – endgültig weiteres Geld verliert. Soweit keine rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten im Einzelfall vorgenommen wird, kann der Anleger nicht beurteilen, ob ein vorgeschlagener Vergleich für ihn günstig ist. Es besteht das Risiko, dass er einen für ihn ungünstigen Vergleich abschließt und so seitens der Beteiligungsgesellschaft entweder zu wenig Geld zurückerhält oder sich zu einer höheren Zahlung an dieselbe verpflichtet, als er rechtlich müsste.

Hilfestellungen für Geschädigte Anleger:

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert und eine etwaige Vergleichslösung bewertet werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Hinweisen möchten wir noch darauf, dass wir eine Einzelfallprüfung vornehmen. Interessenkollisionen bestehen bei uns nicht. Wir sind allseits unabhängig und nur den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Lesen Sie mehr zu unserer Philosophie.