NL Nord Lease AG – Kündigung zum 31.12.2016 und Vergleich?

12. Januar 2016

Hinweis

Stand: 12.01.2016

Kündigung zum 31.12.2016:

Wie uns mehrere atypisch still Beteiligte der NL Nord Lease AG (vormals: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG), über die wir schon seit Jahren berichten, mitgeteilt haben, erhielten diese nun im Dezember 2015 Schreiben deren Rechtsanwälte (Dr. May, Hofmann + Kollegen, Karlsruhe) mit denen ihnen die Kündigung ihrer atypisch stillen Beteiligungen zum 31.12.2016 erklärt wurde.

Zustellung des Kündigungsschreibens per Gerichtsvollzieher:

Wie zuletzt im September 2015 wurde den Anlegern der NL Nord Lease AG das Kündigungsschreiben per Gerichtsvollzieher zugestellt.

Schreiben Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann + Kollegen:

In diesen Kündigungsschreiben führen die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann + Kollegen aus, dass die Wirtschaftsprüfer der NL Nord Lease AG “für das Wirtschaftsjahr 2014 (nach den eingetretenen Verlusten des Jahres 2013) weitere Verluste in Millionenhöhe verbucht” hätten.

Angebot von Vergleichen:

Vergleichsangebot bei negativem Kapitalkonto – Frist 21.01.2016:

Einigen Anlegern wurde bereits ein vorläufiger negativer Kapitalkontostand für 2014 mitgeteilt. Diesen wird in uns vorliegenden Schreiben zugleich ein dahingehendes befristetes Vergleichsangebot unterbreitet, wonach der negative Kapitalkontobetrag um 30% reduziert bis zum 21. Januar 2016 gezahlt werden müsse.

Vergleichsbereitschaft:

Andere Anleger, die über ihren Kapitalkontostand noch gänzlich im Ungewissen gelassen werden, wird mitgeteilt, dass ihnen seitens der NL Nord Lease AG Gelegenheit gegeben werde, durch Vergleich kurzfristig aus der Gesellschaft auszuscheiden. Hierzu solle der Anleger Kontakt mit den Rechtsanwälten Dr. May, Hofmann + Kollegen aufnehmen.

Bewertung der Vergleichsangebote:

Aus unserer Sicht kann die Angemessenheit einer Vergleichslösung aber nur dann beurteilt werden, wenn zumindest die Höhe der Kapitalkontostände bzw. die Höhe der Nachschuss-/Rückzahlungsrisiken bekannt ist. Den Anlegern werden jedoch diese Informationen in den uns bekannt gewordenen Schreiben gerade vorenthalten. Einem Teil der Anleger der NL Nord Lease AG wird nur ein vorläufiger Kapitalkontostand für 2014 und dies auch ohne Beifügung von Kontoauszügen für die einzelnen Beteiligungsvarianten (“Classic”, “Classic Plus” und “Sprint”) genannt. Andere Anleger erhalten überhaupt keine Informationen hinsichtlich der Kapitalkontostände.
Hinzu kommt, dass – wie bereits berichtet – hinsichtlich eingeforderter negativer Abfindungsguthaben Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.
Außerdem waren wir bereits anlässlich von Rückforderungsschreiben der NL Nord Lease AG vom Mai 2015 in für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die seitens der NL Nord Lease AG geltend gemachte Rückzahlungsansprüche gegenüber den Anlegern so nicht bestehen.

Warnung:

Aufgrund unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit können wir Anlegern daher nur davon abraten, sich vorschnell auf ein Vergleichsangebot einzulassen. Dies gilt auch für diejenigen atypisch stillen Anleger, denen nun eine nur relativ kurze Zahlungsfrist zum 21.01.2016 gesetzt wird.

Hilfestellung – Rechtliche Möglichkeiten – Erstberatung:

Auch durch die jetzt per Gerichtsvollzieher zugestellten Schreiben sollten sich Anleger nicht einschüchtern lassen. Anstatt der Zahlungsaufforderung oder einem sonstigen Vergleichsangebot der NL Nord Lease AG vorschnell nachzukommen, sollte zuerst eine Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten eingeholt werden. Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.